Darf man in Ecuador eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
DGAC Ecuador
Rahmenwerk
RDAC 101 (DGAC, gültig ab Dezember 2024)
Kompetenznachweis
Fernpilotengenehmigung (DGAC)
WICHTIGSTE REGELN
- Maximale Höhe: 122 m (400 ft) über Grund (AGL)
- Die Registrierung im Online-Registrierungssystem der DGAC ist für jede Drohne ab 250 g (bis 250 kg) Pflicht, ohne Ausnahme nach Verwendungszweck
- Die Registrierungsnummer oder der QR-Code muss auf der Drohne sichtbar sein
- Führe beim Betrieb im öffentlichen Raum stets dein DGAC-Zertifikat mit
- Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
- Offene Kategorie (Freizeitnutzung): Drohne unter 4 kg, Pilot mindestens 14 Jahre alt (unter Aufsicht eines Erwachsenen), der die Einführungsunterlagen der DGAC durchgearbeitet hat; die Drohne muss über eine aktive Fernidentifizierung und eine Geofencing-Funktion verfügen
- Flüge bei Tag; nachts (und während der bürgerlichen Dämmerung) nur, wenn die Drohne sichtbare Positions- oder Antikollisionslichter hat – bei Einsatz von Nachtsichtsystemen ist ein visueller Beobachter erforderlich
- 🚫 GALÁPAGOS: Nutzung von Drohnen zu Freizeit-, privaten oder touristischen Zwecken in Land- und Meeresschutzgebieten VERBOTEN
- 🚫 Kontrollierte Flugplätze: Das Fliegen ist innerhalb eines Rechtecks, das sich 600 m zu beiden Seiten der Pistenmittellinie bis 3 km ab jeder Schwelle erstreckt, sowie innerhalb der An-/Abflugkegel bis 5 km verboten, es sei denn, die DGAC erteilt eine besondere UAS-Fluggenehmigung; im übrigen Radius von 5 km max. 40 m über Grund und nur mit Genehmigung durch den oder Koordinierung mit dem Flugplatzbetreiber. Unkontrollierte Flugplätze: 1,8 km; Hubschrauberlandeplätze: 0,9 km (sofern nicht von deren Betreiber genehmigt oder mit ihm koordiniert). Die offene Kategorie darf nicht in FRZ-Zonen fliegen.
- Gewerblicher Betrieb: erfordert eine zusätzliche Zertifizierung + je nach Gebiet Überflugsgenehmigungen
- Fliege nicht über unbeteiligten Personen
- Städtische oder Wohngebiete: Das Fliegen ist innerhalb von 30 m (horizontal und vertikal) zu unbeteiligten Personen und zu jedem Gebäude verboten, es sei denn, die DGAC erteilt eine besondere UAS-Fluggenehmigung; beachte außerdem die örtlichen Verordnungen
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Ecuador eine Drohne zu fliegen?
Der relevante Nachweis in Ecuador: Fernpilotengenehmigung (DGAC). Ob du ihn brauchst, hängt vom Gewicht deiner Drohne und davon ab, wie du fliegst. Zuständige Behörde: DGAC Ecuador. Die offiziellen Quellen unten erklären genau, wann der Nachweis erforderlich ist.
Darf ich in Ecuador als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja, aber Drohnen ab 250 g (nicht eine Mini unter 250 g) brauchen eine Online-Registrierung bei der DGAC, den QR-Code auf Drohne und Fernsteuerung und das Zertifikat griffbereit. Registrieren dürfen sich nur erwachsene ecuadorianische Staatsbürger oder Ansässige, kläre also vor der Reise mit der DGAC, ob ein Tourist das kann. Freizeitflüge brauchen keine Lizenz, sind aber in den Schutzgebieten von Galápagos an Land und auf See verboten. Die Regeln für ausländische Piloten können sich ändern – kläre daher vor der Reise stets mit der zuständigen Behörde ab, was gilt, und sieh dir die offiziellen Quellen unten an. Zuständige Behörde: DGAC Ecuador.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Ecuador?
Kurz gesagt: Maximale Höhe: 122 m (400 ft) über Grund (AGL). Hinzu kommt: Die Registrierung im Online-Registrierungssystem der DGAC ist für jede Drohne ab 250 g (bis 250 kg) Pflicht, ohne Ausnahme nach Verwendungszweck. Außerdem: Die Registrierungsnummer oder der QR-Code muss auf der Drohne sichtbar sein. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Ecuador können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Ecuador keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Ecuador ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Ecuador?
Für den Drohnenflug in Ecuador ist diese Behörde zuständig: DGAC Ecuador. Diese Stelle ist sowohl für die Vorschriften als auch für den Luftraum verantwortlich. Die offiziellen Seiten sind unten unter Quellen verlinkt – dort werden Änderungen zuerst veröffentlicht.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- DGAC – DrohnenregistrierungOffizielle Seite der DGAC mit dem Verfahren zur Registrierung von Drohnen im Online-Registrierungssystem der DGAC. RDAC 101 verlangt die Registrierung jeder Drohne ab 250 g (bis 250 kg), ob zur Freizeit- oder gewerblichen Nutzungaviacioncivil.gob.ec
- DGAC Ecuador – StartseiteOffizielle Website der Generaldirektion für Zivilluftfahrt. Zugang zu RDAC-Vorschriften, Verfahren, Zertifizierungen und Luftfahrtdienstenaviacioncivil.gob.ec
- DGAC – Einführung in die DrohnennutzungOffizielle Schulungsunterlagen der DGAC für Drohnenbetreiber: RDAC 101, Anforderungen, Verfahren und Pflichten des Pilotenaviacioncivil.gob.ec
- DGAC – Besondere UAS-FluggenehmigungVerfahren der DGAC zur Beantragung einer besonderen UAS-Fluggenehmigung für Einsätze, die die Beschränkungen der offenen oder speziellen Kategorie überschreiten oder von einer Anforderung von RDAC 101 abweichenaviacioncivil.gob.ec
WEITERE RESSOURCEN
- RDAC 101 – UAS-Vorschriften (PDF)Offizieller Text von RDAC 101 – Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS), genehmigt durch die Resolución DGAC-DGAC-2024-0100-R vom 11. Dezember 2024aviacioncivil.gob.ec
- Galápagos-Nationalpark – Resolutionen (Drohnen)Resolutionen der Direktion des Galápagos-Nationalparks, einschließlich MAE-PNG/DIR-2026-0006-RM zu Drohnen: Nutzung zu Freizeit-, privaten oder touristischen Zwecken in Schutzgebieten verboten; nur genehmigte Tätigkeiten mit einer Genehmigung des Parksgalapagos.gob.ec
- Aeronaut Systems – Drohnenpiloten-Kurse (von der DGAC zugelassen)Von der DGAC zugelassenes Unternehmen für Drohnenpiloten-Kurse. Offizielle Schulung und Zertifizierung im Einklang mit RDAC 101aeronautsystems.com
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der DGAC. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Ecuador wendet RDAC 101 an (in Kraft seit Dezember 2024) – Drohnen ab 250 g müssen im Online-Registrierungssystem der DGAC registriert werden. Für die Galápagos-Inseln gelten Sonderbeschränkungen.
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