Darf man in Mexiko eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
AFAC
Rahmenwerk
NOM-107-SCT3-2019
Kompetenznachweis
RPAS-Pilotenzulassung
WICHTIGSTE REGELN
- Maximale Höhe: 122 m (400 ft) über Grund
- Mindestabstand von 9,2 km (5 NM) zu jedem Flugplatz, kontrolliert oder unkontrolliert (NOM-107-SCT3-2019, 4.10.1).
- Zwischen 9,2 km (5 NM) und 18,5 km (10 NM) von den in NOM-107 (Anhang I) aufgeführten Flugplätzen: maximale Höhe 100 m (328 ft).
- Mindestabstand von 900 m zu Hubschrauberlandeplätzen
- Das Fliegen ist in den Flugverbots-, Flugbeschränkungs- und Gefahrengebieten des AIP (ENR 5.1) sowie in Hubschrauberkorridoren verboten; prüfe vor jedem Flug die NOTAMs.
- Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS), höchstens 457 m vom Piloten entfernt
- Drohnen über 250 g: Registrierung bei der AFAC vor dem Fliegen verpflichtend (Formular aus Anhang K)
- Drohnen unter 250 g: von der Registrierung befreit, aber alle übrigen Regeln gelten
- Gewichtsklassen: Micro (≤2 kg), Small (>2–25 kg), Large (>25 kg)
- Freizeitdrohnen über 2 kg: dürfen nur in von der AFAC autorisierten Modellflugvereinen fliegen.
- Nachtflüge erfordern eine gesonderte Genehmigung der AFAC
- Private nicht gewerbliche oder gewerbliche Nutzung: Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht; Micro (≤2 kg) benötigt zusätzlich eine Sondergenehmigung für kontrollierten Luftraum; Small und Large benötigen eine Betriebsgenehmigung der AFAC.
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Mexiko eine Drohne zu fliegen?
Der relevante Nachweis in Mexiko: RPAS-Pilotenzulassung. Ob du ihn brauchst, hängt vom Gewicht deiner Drohne und davon ab, wie du fliegst. Zuständige Behörde: AFAC. Die offiziellen Quellen unten erklären genau, wann der Nachweis erforderlich ist.
Darf ich in Mexiko als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Faktisch nein für die meisten Besucher: Mexiko untersagt im Ausland registrierte Drohnen und ausländische Betreiber ohne bilaterales Abkommen, und ein solches ist nicht bekannt; die AFAC-Registrierung für Drohnen über 250 g ist auf Ansässige zugeschnitten. Drohnen unter 250 g sind von der Registrierung ausgenommen und werden von Touristen viel geflogen, doch das bleibt eine rechtliche Grauzone — flieg zurückhaltend oder gar nicht. Die Regeln für ausländische Piloten können sich ändern – kläre daher vor der Reise stets mit der zuständigen Behörde ab, was gilt, und sieh dir die offiziellen Quellen unten an. Zuständige Behörde: AFAC.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Mexiko?
Kurz gesagt: Maximale Höhe: 122 m (400 ft) über Grund. Hinzu kommt: Mindestabstand von 9,2 km (5 NM) zu jedem Flugplatz, kontrolliert oder unkontrolliert (NOM-107-SCT3-2019, 4.10.1). Außerdem: Zwischen 9,2 km (5 NM) und 18,5 km (10 NM) von den in NOM-107 (Anhang I) aufgeführten Flugplätzen: maximale Höhe 100 m (328 ft). Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Mexiko können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Mexiko keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Mexiko ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Mexiko?
Für den Drohnenflug in Mexiko ist diese Behörde zuständig: AFAC. Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: SENEAM. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- AFAC – Regeln für Drohnen (RPAS)Offizielle Website der föderalen Zivilluftfahrtbehörde mit Vorschriften, Formularen und Drohnenregistrierunggob.mx
- AFAC – Drohnenregistrierung (Anhang K)Registriere deine Drohne mit dem Formular in Anhang K. Sende es an rpas@afac.gob.mx – die Antwort erfolgt innerhalb von 10 Werktagengob.mx
- NOM-107-SCT3-2019 – Amtliche NormOffizielle mexikanische Norm, die die Anforderungen für den Betrieb ferngesteuerter Luftfahrzeugsysteme festlegtdof.gob.mx
WEITERE RESSOURCEN
- AFAC – Datenbank der Flugplätze und HubschrauberlandeplätzeAktuelle offizielle Liste der Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze zur Prüfung der NOM-107-Mindestabständegob.mx
- SICT – ZivilluftfahrtMinisterium für Infrastruktur, Kommunikation und Verkehr – Aufsichtsbehörde der AFACgob.mx
- AFAC – Direkter Kontakt (RPAS)AFAC-Telefonnummer für RPAS-Anfragen: (55) 5723-9300, Durchwahl 18148, 18125, 18115
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der AFAC (Agencia Federal de Aviación Civil, föderale Zivilluftfahrtbehörde). Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Mexiko wendet NOM-107-SCT3-2019 an, und Strafen werden von der AFAC verhängt.
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