Darf man in Argentinien eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
ANAC Argentina
Rahmenwerk
RAAC Parte 100/101/102 (Res. ANAC 550/2025)
Kompetenznachweis
UAV-Pilotenzertifikat
WICHTIGSTE REGELN
- Maximale Höhe: 122 m (400 ft) über Grund in der Open-Kategorie (unkontrollierter Luftraum)
- In Flughafennähe (≤5 km): maximale Höhe 43 m ohne vorherige Genehmigung des Flugsicherungsdienstleisters
- Mindestabstand von 5 km zu Flughäfen und Flugplätzen ohne Genehmigung
- Mindestabstand von 500 m zu Hubschrauberlandeplätzen
- Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen und Gebäuden
- Halte die Drohne in der Open-Kategorie stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
- Flug nur bei Tag erlaubt – Nachtflüge erfordern eine gesonderte Genehmigung
- Drohnen unter 250 g: von der Registrierungs- und Lizenzpflicht befreit (Resolution 550/2025)
- Drohnen ab 250 g: Registrierung bei TAD (ANAC) verpflichtend – in der Open-Kategorie ist keine Pilotenlizenz erforderlich
- Einsätze in der Specific-Kategorie (25–150 kg oder Stadtflüge/BVLOS) erfordern eine Pilotenlizenz, ein flugmedizinisches Zeugnis und ein Zertifikat für gewerbliche Betreiber
- Die Open-Kategorie erlaubt Drohnen unter 25 kg ohne vorherige Genehmigung (in ländlichen Gebieten keine Gewichtsgrenze)
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Argentinien eine Drohne zu fliegen?
In Argentinien ist UAV-Pilotenzertifikat der relevante Nachweis. Ob du ihn brauchst, hängt vom Gewicht deiner Drohne und davon ab, wie du fliegst — ANAC Argentina ist für das System zuständig, und die offiziellen Quellen unten erklären genau, wann der Nachweis erforderlich ist.
Darf ich in Argentinien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — Touristen dürfen in der Open-Kategorie fliegen. Drohnen unter 250 g erfordern gar nichts, dereguliert durch die Resolution 550/2025; ab 250 g musst du die Drohne vor dem Flug registrieren, kostenlos und online über das neue Selbstregistrierungssystem der ANAC, und für Freizeitflüge ist keine Pilotenlizenz nötig. Das Portal ist nur auf Spanisch, plane also Zeit ein. Nationalparks erfordern eine gesonderte APN-Genehmigung. Die Regeln für ausländische Piloten können sich ändern — prüfe daher vor der Reise stets bei ANAC Argentina nach und sieh dir die offiziellen Quellen unten an.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Argentinien?
Kurz gesagt: Maximale Höhe: 122 m (400 ft) über Grund in der Open-Kategorie (unkontrollierter Luftraum). Hinzu kommt: In Flughafennähe (≤5 km): maximale Höhe 43 m ohne vorherige Genehmigung des Flugsicherungsdienstleisters. Außerdem: Mindestabstand von 5 km zu Flughäfen und Flugplätzen ohne Genehmigung. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Argentinien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Argentinien keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für Argentinien ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt aktuelle NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen) für Argentinien an.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Argentinien?
Der Drohnenflug in Argentinien wird von ANAC Argentina geregelt. Der Luftraum selbst wird von EANA verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- ANAC – VANT/SVANT (offizielle Website) Offizielle Website der nationalen Zivilluftfahrtverwaltung zu Drohnen (VANT/SVANT): neuer Rechtsrahmen – Resolution 550/2025, Kategorien und Betriebsanforderungen argentina.gob.ar
- Drohnenregistrierung (TAD) Pflichtsystem zur Registrierung von Drohnen über 500 g über die Plattform Trámites a Distancia (TAD). Klasse A (≤500 g) zu Freizeitzwecken ist ausgenommen. argentina.gob.ar
- AIP – Veröffentlichung von Luftfahrtinformationen Offizielles Luftfahrtinformationssystem der ANAC: NOTAMs, Karten, gesperrter Luftraum. Prüfe es vor jedem Flug ais.anac.gob.ar
- ANAC-Resolution 550/2025 (vollständiger Text) Offizieller Text der Resolution 550/2025 zur Genehmigung von RAAC Teil 100 (Allgemein), Teil 101 (Open-Kategorie) und Teil 102 (Specific-Kategorie) argentina.gob.ar
WEITERE RESSOURCEN
- CETA – Betreiberzeugnis (gewerbliche Nutzung) Luftfahrtbetreiberzeugnis für den gewerblichen Drohnenbetrieb. Erforderlich für die Specific-Kategorie und professionelle Flüge argentina.gob.ar
- Zertifizierung als ferngesteuertes Besatzungsmitglied (Pilot) Verfahren zur Erlangung der Genehmigung als Fernpilot. Prüfungen und Anforderungen für die professionelle Zertifizierung argentina.gob.ar
- Neuer Rechtsrahmen (offizielle Zusammenfassung) Offizielle Zusammenfassung der ANAC zum neuen Rechtsrahmen für Drohnen nach der Resolution 550/2025: wichtigste Änderungen und Kategorien argentina.gob.ar
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der ANAC. Diese App ist ein Hilfsmittel, keine rechtliche Instanz. Argentinien wendet die ANAC Resolution 550/2025 (RAAC Part 100/101/102) an, die seit August 2025 in Kraft ist.
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