Darf man in Island eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Samgöngustofa (ICETRA)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
A1/A3-Befähigungszeugnis
Kartierte Zonen
271
WICHTIGSTE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)
- Maximale Flughöhe 120 m über Grund (offene Kategorie nach EASA)
- Registriere dich als UAS-Betreiber (5.863 ISK / 5 Jahre), wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat
- Der A1/A3-Onlinekurs ist verpflichtend – Mindestalter 16
- Beschränkungen in Gebieten mit Vulkanausbrüchen: prüfe stets die aktuelle Eruptionsaktivität
- Nationalparks (Vatnajökull, Þingvellir, Snæfellsjökull): Ab dem 17. Mai 2026 werden Freizeit-Drohnenflüge in 25+ Schutzgebieten nicht genehmigt (Entscheidung angefochten)
- Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
- Mindestens 2 km zu Verkehrsflughäfen, 1,5 km zu kleineren Flugplätzen und Landeplätzen
- Vogelnistgebiete: saisonale Beschränkungen (Mai–August)
- Schwierige Windverhältnisse: In Island überschreitet der Wind oft die Sicherheitsgrenzen für Drohnen
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
271 Zonen · täglich aktualisiert
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Island eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. A1/A3-Befähigungszeugnis ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Samgöngustofa (ICETRA) einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Island als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Island. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Samgöngustofa (ICETRA). Seit dem 17. Mai 2026 lehnt Islands Naturschutzbehörde Genehmigungen für Freizeitdrohnen in mehr als 25 Schutzgebieten ab, darunter Gullfoss, Geysir, Skógafoss, Dyrhólaey und der Nationalpark Snæfellsjökull; Þingvellir erteilt gar keine. Die Entscheidung ist angefochten — prüfe vor der Reise den aktuellen Stand.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Island?
Kurz gesagt: Maximale Flughöhe 120 m über Grund (offene Kategorie nach EASA). Hinzu kommt: Registriere dich als UAS-Betreiber (5.863 ISK / 5 Jahre), wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat. Außerdem: Der A1/A3-Onlinekurs ist verpflichtend – Mindestalter 16. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Island können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Island keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Island siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Island?
Der Drohnenflug in Island wird von Samgöngustofa (ICETRA) geregelt. Der Luftraum selbst wird von Isavia verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- Samgöngustofa – Drohnenregeln Offizielle Drohnenregeln und -hinweise der isländischen Verkehrsbehörde (ICETRA) island.is
- Samgöngustofa – Als Betreiber registrieren Registrierung als UAS-Betreiber (5.863 ISK / 5 Jahre, gültig in EWR-Ländern) island.is
- FlyDrone.is – Luftraumkarte Offizielle interaktive Drohnenkarte mit Flugverbotszonen und Beschränkungen flydrone.is
- island.is – Drohnenregistrierung Das digitale Dienstportal des isländischen Staates für die Drohnenregistrierung island.is
WEITERE INFORMATIONEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen von Samgöngustofa (ICETRA) und FlyDrone.is. Diese App ist ein Hilfsmittel – keine rechtliche Instanz. Island folgt den EASA-Vorschriften über das EWR-Abkommen mit nationalen Ergänzungen.
Die App
Alles im Blick, aktuell – in deiner Hosentasche
DrohnenKoll zeigt Flugverbotszonen, Wetterdaten und NOTAMs auf einer interaktiven Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.
Mehr in der App: Interaktive Zonenkarte · Flugprotokoll · Planung und Messung · Checklisten vor dem Flug