Darf man in Frankreich eine Drohne fliegen?

Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.

Regeln geprüft am 2026-05-13 DGAC EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen ↓ Karte

Behörde

DGAC

Rahmenwerk

EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen

Kompetenznachweis

A1/A3-Zeugnis

Kartierte Zonen

993

WESENTLICHE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)

  1. Maximal 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie)
  2. Registrierung auf AlphaTango erforderlich (kostenlos, 5 Jahre gültig) für jede Drohne ab 250 g oder mit Kamera
  3. A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – Mindestalter 14. Frühere BAPD-Zeugnisse (eidesstattliche Erklärungen) sind seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr gültig.
  4. Haftpflichtversicherung für die Freizeitnutzung dringend empfohlen (für die professionelle oder gewerbliche Nutzung erforderlich)
  5. Paris und Île-de-France: ausgedehnte Flugverbotszonen – siehe Géoportail
  6. Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
  7. Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; beachte die offizielle Matrix.
  8. Mindestabstand von 5 km zu jedem Flughafen oder Flugplatz – innerhalb einer Kontrollzone (CTR) ist jedoch eine vorherige Genehmigung des Kontrollturms erforderlich
  9. Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine geltende geografische Zonenregelung oder nationale Vorschrift sieht strengere Auflagen vor.
  10. Specific-Kategorie: Die europäischen Szenarien STS-01 und STS-02 ersetzen die früheren französischen Szenarien S-1, S-2 und S-3 (2026 eingestellt)
  11. Nationalparks und Naturreservate: Drohnennutzung ohne Genehmigung der Präfektur verboten

Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

993 Zonen · täglich aktualisiert

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Frankreich eine Drohne zu fliegen?

Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. A1/A3-Zeugnis ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei DGAC einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.

Darf ich in Frankreich als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?

Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Frankreich. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei DGAC. Paris ist für Freizeitdrohnen eine vollständige Sperrzone — das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet, Ausnahmen für Touristen gibt es nicht. Andere französische Städte und Orte haben eigene Zonen, prüfe daher die Karte auf Geoportail.

Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Frankreich?

Kurz gesagt: Maximal 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie). Hinzu kommt: Registrierung auf AlphaTango erforderlich (kostenlos, 5 Jahre gültig) für jede Drohne ab 250 g oder mit Kamera. Außerdem: A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – Mindestalter 14. Frühere BAPD-Zeugnisse (eidesstattliche Erklärungen) sind seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr gültig. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Frankreich können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.

Wo darf ich in Frankreich keine Drohne fliegen?

Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Frankreich siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.

Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Frankreich?

Der Drohnenflug in Frankreich wird von DGAC geregelt. Der Luftraum selbst wird von DSNA verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.

Gut zu wissen

OFFIZIELLE QUELLEN

WEITERE RESSOURCEN

Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der DGAC. Diese App ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Frankreich wendet die EASA-Vorschriften mit zusätzlichen nationalen Anforderungen an.

Die App

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DrohnenKoll zeigt Flugverbotszonen, Wetterdaten und NOTAMs auf einer interaktiven Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.

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