Darf man in Luxemburg eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Direction de l'aviation civile (DAC)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Fernpilotenlizenz
Kartierte Zonen
48
WESENTLICHE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)
- Maximal 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie)
- A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – Mindestalter 14 (für Minderjährige von 14 und 15 Jahren muss die Registrierung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen).
- Haftpflichtversicherung verpflichtend (Policennummer bei der Registrierung erforderlich)
- Die CTR des Flughafens Luxemburg-Findel deckt einen erheblichen Teil des Landes ab
- Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
- Beachte die CTR von Luxemburg-Findel und die auf Geoportail.lu veröffentlichten geografischen UAS-Zonen – seit der EASA-Harmonisierung gibt es keine pauschale 5-km-Pufferzone mehr
- Für Nachtflüge ist in vielen Gebieten (besonders rund um Findel) eine gesonderte Genehmigung erforderlich – prüfe die Anforderungen für jedes Gebiet auf drones.geoportail.lu.
- Großherzoglicher Palast, Justizvollzugsanstalten und Militärzonen: vorherige Genehmigung erforderlich – örtliche Stadien und Flugplätze (Useldange, Noertrange): Fliegen verboten.
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
48 Zonen · täglich aktualisiert
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Luxemburg eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Fernpilotenlizenz ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Direction de l'aviation civile (DAC) einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Luxemburg als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Luxemburg. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Direction de l'aviation civile (DAC). Luxemburg schreibt für jeden Drohnenbetrieb eine Haftpflichtversicherung vor, auch für Freizeitflüge in der Open-Kategorie — führe einen Nachweis über einen für Flüge in Luxemburg gültigen Schutz mit.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Luxemburg?
Kurz gesagt: Maximal 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie). Hinzu kommt: A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – Mindestalter 14 (für Minderjährige von 14 und 15 Jahren muss die Registrierung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen). Außerdem: Haftpflichtversicherung verpflichtend (Policennummer bei der Registrierung erforderlich). Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Luxemburg können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Luxemburg keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Luxemburg siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Luxemburg?
Der Drohnenflug in Luxemburg wird von Direction de l'aviation civile (DAC) geregelt. Der Luftraum selbst wird von ANA Luxembourg verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- DAC – Drohnenvorschriften Offizielle Regeln der luxemburgischen Zivilluftfahrtbehörde zu Drohnen dac.gouvernement.lu
- DAC – Als Betreiber registrieren Registrierung als UAS-Betreiber (10 €/Jahr, in allen EU-/EASA-Ländern anerkannt) dac.gouvernement.lu
- Geoportail.lu – Drohnenkarte Offizielles Geoportal mit Informationen zu Drohnenzonen geoportail.lu
- DAC – Überblick über die Regeln Überblick über die Regeln für Drohnenflüge in Luxemburg dac.gouvernement.lu
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der DAC und von Geoportail.lu. Diese App ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Luxemburg wendet die EASA-Vorschriften mit zusätzlichen nationalen Anforderungen an.
Die App
Alles im Blick, aktuell – in deiner Hosentasche
DrohnenKoll zeigt Flugverbotszonen, Wetterdaten und NOTAMs auf einer interaktiven Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.
Mehr in der App: Interaktive Zonenkarte · Flugprotokoll · Planung und Messung · Checklisten vor dem Flug