Darf man in Deutschland eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + LuftVO §§ 21a–21j
Kompetenznachweis
Drohnenführerschein
Kartierte Zonen
55.958
WICHTIGE REGELN
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen.
- Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
- LBA-Betreiberregistrierung gebührenpflichtig — Mindestalter 16 Jahre. Registrierungsnummer (e-ID) muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht sein.
- In Deutschland gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für den A1/A3-Kompetenznachweis (Online-Schulung und -Prüfung, 40 Fragen aus 9 Themenbereichen, 75 % zum Bestehen, 5 Jahre gültig) — Ausnahme: Fliegen unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten mit gültigem Nachweis.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung (§43 Luftverkehrsgesetz) — gilt auch für Freizeitdrohnen, unabhängig vom Gewicht.
- Das Überfliegen von Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten ist untersagt (§21h LuftVO). Ausnahmen: Drohnen unter 250 g ohne Aufnahme-/Übertragungsfunktion, oder Flug ab 100 m Höhe unter mehreren Voraussetzungen (berechtigtes Interesse, keine öffentliche Fläche verfügbar, Zustimmung nicht zumutbar einholbar, Datenschutzvorkehrungen, nur 6-22 Uhr, Lärmgrenzen eingehalten).
- Innerhalb von 100 m (seitlich und darüber) von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen ist der Betrieb nur zulässig, wenn EINE der Voraussetzungen des § 21h Abs. 3 Nr. 5 LuftVO erfüllt ist: a) Überflug von Straße oder Bahnanlage in der „speziellen“ Kategorie mit einer Risikobewertung, die die besonderen Gefahren des Überflugs berücksichtigt; b) ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers der Einrichtung; c) die Flughöhe über Grund ist stets kleiner als der seitliche Abstand zur Infrastruktur und dieser Abstand stets größer als 10 m; oder d) bei Bundeswasserstraßen: Querung auf dem kürzesten Weg in mindestens 100 m Höhe, ohne Schiffe oder Schifffahrtsanlagen zu überfliegen. Für Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen und Energieanlagen gilt der 100-m-Abstand ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers (Nr. 3). Für Bahnanlagen hat die DB InfraGO AG die Anforderungen für einen eisenbahnverträglichen UAS-Betrieb in NfL 1-2026-3788 veröffentlicht.
- Naturschutzgebiete, Nationalparks und Natura-2000-Gebiete: der Überflug ist verboten (§ 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO), außer die zuständige Naturschutzbehörde stimmt ausdrücklich zu oder Landesrecht regelt den Betrieb abweichend. Außerhalb von Nationalparks ist der Betrieb zusätzlich zulässig, wenn alle vier Bedingungen zugleich erfüllt sind: kein Sport- oder Freizeitzweck, Flughöhe über 100 m, Kenntnis und angemessene Berücksichtigung des Schutzzwecks, und der Überflug ist für den Betriebszweck unumgänglich erforderlich.
- ED-R 146: dauerhaftes Flugbeschränkungsgebiet über dem Berliner Regierungsviertel — Genehmigung erforderlich. Prüfen Sie den aktuellen Status auf dipul.de vor dem Flug.
- Seit dem 6. August 2026 gilt an 24 Flughäfen das Zonenmodell für UAS-Flüge in Kontrollzonen (DFS: NfL 2026-1-3960, die NfL 2023-1-2705 aufhebt; DFS Aviation Services: NfL 2026-1-3981). Zone 1 — über dem Flughafen, innerhalb von 1 km um seine Begrenzung sowie in den um 5 km verlängerten Bahnkorridoren (je 1 km links und rechts der Bahnmittellinie) — kennt keine allgemeine Freigabe: dort ist immer eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich, Antrag über ais.dfs.de mit rund 14 Tagen Vorlaufzeit. In den Zonen 2 und 3 gilt eine allgemeine Freigabe bis 25 m bzw. 45 m über Flugplatzhöhe oder über Grund (der niedrigere Wert ist maßgeblich); in Zone 4 bis 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund (der höhere Wert ist maßgeblich; liegt der Aufstiegsort unter der Flugplatzhöhe, gelten 100 m über Grund). Die allgemeine Freigabe gilt nur für UAS bis 25 kg (Flugmodelle bis 5 kg), setzt mindestens 800 m Bodensicht voraus und schließt autonome Flüge aus. Prüfen Sie Ihre Teilzone und die Geländehöhe vor dem Flug im Maptool von dipul.
- Direct Remote ID seit 1.1.2024 EU-weit Pflicht für Klassendrohnen C1, C2, C3
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
55.958 Zonen · täglich aktualisiert
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Deutschland eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Drohnenführerschein ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Deutschland als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Deutschland. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Deutschland verlangt für jede Drohne eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, ohne Gewichtsausnahme — auch für Modelle unter 250 g — und du musst den Nachweis beim Fliegen mitführen. Ausländische Hobbypolicen schließen das oft aus, prüfe deshalb vor der Abreise, ob dein Schutz für Deutschland gilt.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Deutschland?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen. Hinzu kommt: Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: LBA-Betreiberregistrierung gebührenpflichtig — Mindestalter 16 Jahre. Registrierungsnummer (e-ID) muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht sein. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Deutschland können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Deutschland keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für Deutschland ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt aktuelle NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen) für Deutschland an.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Deutschland?
Der Drohnenflug in Deutschland wird von Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geregelt. Der Luftraum selbst wird von DFS Deutsche Flugsicherung verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- dipul – Offizielle Drohnenkarte DFS-Kartentool für Luftraumklassen, Verbotszonen und Genehmigungen maptool-dipul.dfs.de
- LBA – Registrierung & Fernpilotenzeugnis Pflichtregistrierung ab 250 g und EU-Fernpilotenzeugnis (A1/A3, A2) lba.de
- Droniq – Drohnenflug-App Offizielle App für Genehmigungen, Luftraum-Check und Echtzeit-Tracking droniq.de
ERWEITERT / SPEZIALFÄLLE
- DFS – NOTAM-Abfrage Offizielle NOTAM-Abrufe der Deutschen Flugsicherung ais.dfs.de
- BfN – Schutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete, Nationalparks und EU-Schutzgebiete geodienste.bfn.de
- UVP – Genehmigungsportal Beantrage Ausnahmegenehmigungen für Sonderfälle lba.de
- BMV – Drohnen-Informationen Nationale Drohnenverordnung und gesetzliche Grundlagen (§21h LuftVO) bmv.de
Überprüfe immer offizielle Quellen vor dem Flug. Diese App ist ein Hilfsmittel — keine Rechtsquelle. Regeln können sich ohne Vorankündigung ändern.
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