Darf man in Schweiz eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
BAZL / FOCA
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie, via bilaterales Luftverkehrsabkommen CH–EU) + Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK, SR 748.941)
Kompetenznachweis
Fernpiloten-Zertifikat
Kartierte Zonen
15.106
WICHTIGSTE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen.
- Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
- In der Schweiz beträgt das Mindestalter für Fernpilotinnen und Fernpiloten 12 Jahre in der Betriebskategorie «offen» und 14 Jahre in der Kategorie «speziell» (Art. 26 VLK, SR 748.941) — unabhängig vom Gewicht der Drohne. Jüngere dürfen nur unter direkter Aufsicht einer Fernpilotin oder eines Fernpiloten fliegen, die oder der die Anforderungen erfüllt. Bei der Registrierung müssen Kinder unter 16 Jahren eine gesetzliche Vertretung angeben. Der A1/A3-Kompetenznachweis ist online zu erwerben und 5 Jahre gültig.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung für Drohnen ab 250 g (Deckung CHF 1 Mio.)
- Mitglieder von Modellflugvereinen: zusätzliche Privilegien nach BAZL-Regeln
- In der offenen Kategorie müssen Sie die Drohne in Ihrer eigenen Sichtlinie, mit bloßem Auge halten (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) — oder mit Unterstützung eines Beobachters fliegen, wobei jederzeit eine klare und wirksame Kommunikation zwischen Ihnen bestehen muss, damit Sie gemeinsam den Luftraum beobachten und Kollisionen vermeiden können. Der Follow-me-Modus ist eine separate Ausnahme, erlaubt bis zu 50 m vom Piloten entfernt.
- Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; bitte beachten Sie die offizielle Matrix.
- Für Drohnen über 250 g ist der Betrieb untersagt in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes sowie in einer aktiven CTR, sofern dabei eine Höhe von 120 m über Grund überstiegen wird (Art. 28 VLK). Die Flugplatzleitung kann eine verkleinerte Zone innerhalb der 5 km festlegen; Ausnahmen bewilligt die Flugplatzleitung bzw. die Flugverkehrskontrollstelle.
- Unabhängig vom Gewicht ist der Betrieb u. a. untersagt über Vollzugseinrichtungen, über militärischem Gebiet gemäss Anhang VLK, über Freiluft-Schaltanlagen der Netzebene 2 sowie im Umkreis von 750 m um Kernkraftwerke und das Zwischenlager Würenlingen (Art. 27 VLK).
- Nationalparks: Drohnennutzung eingeschränkt oder verboten
- Bergregionen: auf Hubschrauberrouten achten (Rettung, Rundflüge)
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
15.106 Zonen · täglich aktualisiert
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Schweiz eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Fernpiloten-Zertifikat ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei BAZL / FOCA einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Schweiz als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Schweiz. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei BAZL / FOCA. EU-Registrierungen und -Nachweise gelten in der Schweiz aufgrund eines bilateralen Abkommens, für jede Drohne über 250 g ist jedoch eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. Schweizer Franken vorgeschrieben.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Schweiz?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen. Hinzu kommt: Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: In der Schweiz beträgt das Mindestalter für Fernpilotinnen und Fernpiloten 12 Jahre in der Betriebskategorie «offen» und 14 Jahre in der Kategorie «speziell» (Art. 26 VLK, SR 748.941) — unabhängig vom Gewicht der Drohne. Jüngere dürfen nur unter direkter Aufsicht einer Fernpilotin oder eines Fernpiloten fliegen, die oder der die Anforderungen erfüllt. Bei der Registrierung müssen Kinder unter 16 Jahren eine gesetzliche Vertretung angeben. Der A1/A3-Kompetenznachweis ist online zu erwerben und 5 Jahre gültig. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Schweiz können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Schweiz keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Schweiz siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Schweiz?
Der Drohnenflug in Schweiz wird von BAZL / FOCA geregelt. Der Luftraum selbst wird von Skyguide verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- FOCA/BAZL — Drohnenvorschriften Offizielle Drohnenregeln des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) bazl.admin.ch
- FOCA — Als Betreiber registrieren Als UAS-Betreiber registrieren (CHF 10, unbegrenzt gültig!) bazl.admin.ch
- Swiss Dronemap — Luftraumkarte Inoffizielle Community-Drohnenkarte mit Wetter und Flight Score swiss-dronemap.ch
- FOCA — Regelübersicht Überblick über die Regeln für das Drohnenfliegen in der Schweiz bazl.admin.ch
WEITERE RESSOURCEN
- Skyguide — Flugsicherung Schweizer Flugsicherung und Luftrauminformationen skyguide.ch
- SMV — Modellflug Schweizerischer Modellflugverband mit Vereinsprivilegien und -standorten modellflug.ch
- DABS — Daily Airspace Bulletin Switzerland (BAZL) BAZL: «Vor jedem Flug muss daher auch das DABS geprüft werden» — Schritt 2 i BAZL:s egen trestegskontroll bazl.admin.ch
Prüfe vor jedem Flug stets die offiziellen Quellen von FOCA/BAZL und die offizielle Drohnenkarte auf map.geo.admin.ch. Diese App ist ein Werkzeug — keine Rechtsquelle. Die Schweiz folgt den EASA-Regelungen über ein bilaterales Abkommen.
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