Darf man in Liechtenstein eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) / BAZL-samarbete
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Fernpiloten-Zertifikat
WICHTIGSTE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen.
- Folgt vollständig den Schweizer BAZL-Drohnenregelungen
- Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung für Drohnen über 250 g (Deckung CHF 1 Mio.)
- Schloss Vaduz: absolutes Flugverbot
- In der offenen Kategorie müssen Sie die Drohne in Ihrer eigenen Sichtlinie, mit bloßem Auge halten (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) — oder mit Unterstützung eines Beobachters fliegen, wobei jederzeit eine klare und wirksame Kommunikation zwischen Ihnen bestehen muss, damit Sie gemeinsam den Luftraum beobachten und Kollisionen vermeiden können. Der Follow-me-Modus ist eine separate Ausnahme, erlaubt bis zu 50 m vom Piloten entfernt.
- Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; bitte beachten Sie die offizielle Matrix.
- Es gibt keinen einheitlichen EU-weiten Abstand, den Sie zu Flughäfen einhalten müssen. Beschränkungen in der Nähe von Flughäfen werden als geografische Gebiete (Artikel 15) veröffentlicht, deren Form und Größe von Flughafen zu Flughafen variieren. Bevor Sie in der Nähe eines Flughafens, Flugplatzes oder Hubschrauberlandeplatzes fliegen, prüfen Sie die offizielle Drohnen-Zonenkarte Ihres Landes; das Fliegen innerhalb einer Kontrollzone (CTR) erfordert in der Regel eine vorherige Genehmigung der Flugverkehrskontrolle.
- Sehr kleines Land — grenzüberschreitende Flüge in die Schweiz oder nach Österreich erfordern Aufmerksamkeit
- Alpines Gelände: auf Hubschrauberrouten achten
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Liechtenstein eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Fernpiloten-Zertifikat ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) / BAZL-samarbete einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Liechtenstein als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Liechtenstein. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) / BAZL-samarbete. Liechtenstein wendet Schweizer Drohnenrecht an und betreibt kein eigenes Betreiberportal — registriere dich also in der Schweiz oder in Österreich und führe diese Operator ID mit; für Drohnen ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. Schweizer Franken vorgeschrieben, der Nachweis muss auf den Namen des Piloten lauten. Das Regierungsviertel und das Gebiet um Schloss Vaduz sind eine dauerhafte Sperrzone.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Liechtenstein?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen. Hinzu kommt: Folgt vollständig den Schweizer BAZL-Drohnenregelungen. Außerdem: Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Liechtenstein können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Liechtenstein keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für Liechtenstein ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App bündelt vor dem Flug die Vorschriften des Landes, Wetterdaten und Checklisten an einem Ort.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Liechtenstein?
Der Drohnenflug in Liechtenstein wird von Amt für Bau und Infrastruktur (ABI) / BAZL-samarbete geregelt. Diese Stelle ist sowohl für die Vorschriften als auch für den Luftraum zuständig. Die offiziellen Seiten sind unten unter Quellen verlinkt — dort werden Änderungen zuerst veröffentlicht.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- FOCA/BAZL — Drohnenvorschriften Liechtenstein folgt den Schweizer BAZL-Drohnenregelungen bazl.admin.ch
- FOCA — Als Betreiber registrieren Gleiches Registrierungssystem wie die Schweiz (CHF 10, unbegrenzt gültig) bazl.admin.ch
- Swiss Dronemap — Luftraumkarte Offizielle interaktive Drohnenkarte (umfasst Liechtenstein) swiss-dronemap.ch
- Regierung Liechtenstein — Luftfahrt Regierungsportal Liechtensteins mit Luftfahrtinformationen llv.li
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor jedem Flug stets die offiziellen Quellen von FOCA/BAZL und die Swiss Dronemap. Diese App ist ein Werkzeug — keine Rechtsquelle. Liechtenstein folgt den Schweizer FOCA/EASA-Regelungen.
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