Darf man in Italien eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
ENAC
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Drohnenlizenz
WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten; in der Nähe eines Hangs kann also auch das Gelände neben dir zählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
- Registrierung in Italien über das D-Flight-Portal (außer bei den unten genannten Ausnahmen): Basis-Abo 7 €/Jahr (PRO 28 €/Jahr) + verpflichtender QR-Code an jeder Drohne (Basis 7 €/UAS; der erste ist im Erstabo enthalten)
- Ausgenommen: Spielzeugdrohnen (Richtlinie 2009/48/EG) benötigen weder Registrierung noch Zeugnis noch Versicherung; Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Mikrofon müssen nicht registriert werden.
- Ausländische Piloten: Die Betreiberregistrierung gilt in allen EU-Ländern und in der Schweiz. Bist du bereits in deinem eigenen EU-Land registriert, musst du dich nicht bei D-Flight registrieren: Bring einfach deine Betreibernummer an der Drohne an. Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU (einschließlich des Vereinigten Königreichs) registrieren sich im ersten EU-Land, das sie besuchen wollen.
- In Italien beträgt das Mindestalter für Flüge in A1/A3 16 Jahre; Minderjährige (16–17 Jahre) brauchen für die Registrierung im ENAC-Portal die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Das Online-Zeugnis (40 Fragen) ist 5 Jahre gültig.
- Eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ist für alle Drohnen Pflicht (auch unter 250 g und bei Freizeitnutzung), außer für Spielzeugdrohnen (Richtl. 2009/48/EG) – Mindestdeckung 750.000 SZR, gemäß Art. 27 des Regolamento UAS-IT und Art. 1015 des Codice della Navigazione.
- Rom und Vatikanstadt: ausgedehnte Flugverbotszonen
- In der offenen Kategorie musst du die Drohne in deiner direkten Sichtlinie halten, mit bloßem Auge (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder mit Hilfe eines Beobachters fliegen, wobei ihr jederzeit klar und wirksam miteinander kommuniziert, damit ihr gemeinsam den Luftraum überwachen und Kollisionen vermeiden könnt. Der „Follow-me“-Modus ist eine eigene Ausnahme, zulässig bis 50 m vom Piloten entfernt.
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Tabelle.
- Es gibt keinen einheitlichen Abstand zu Flughäfen: Die geografischen Flugplatzzonen (ENAC-Rundschreiben ATM-09A) werden auf D-Flight veröffentlicht. In der offenen Kategorie ist das Fliegen innerhalb dieser Zonen verboten; sie beginnen je nach Farbe in unterschiedlicher Höhe (rot 0 m, orange 25 m, gelb 45 m); im übrigen Bereich der ATZs und CTRs beginnt die Zone normalerweise bei 60 m. Unterhalb dieser Höhen darfst du ohne Luftraumreservierung fliegen; um innerhalb der Zonen zu fliegen, brauchst du die spezielle Kategorie mit einer Freigabe der ENAC oder der Aeronautica Militare.
- Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine nationale Vorschrift oder eine Regelung für eine bestimmte geografische Zone sieht strengere Auflagen vor.
- Für historische Stätten und archäologische Gebiete können zusätzliche Beschränkungen gelten
- Naturparks: Das Überfliegen ist verboten, wo das von der ENAC genehmigte Verbot auf D-Flight veröffentlicht ist; um dort zu fliegen, brauchst du eine Freigabe der Parkverwaltung (Ente Parco).
- Drohnen mit Klassenkennzeichnung C1, C2 oder C3: Direkte Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung müssen aktiv und aktuell sein.
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Italien eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „Drohnenlizenz“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: ENAC. Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.
Darf ich in Italien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Italien. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: ENAC. Italien verlangt für jeden Drohnenflug eine Haftpflichtversicherung, auch für Drohnen unter 250 g (ausgenommen sind nur Spielzeugdrohnen im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG) — besuchende EASA-registrierte Betreiber behalten ihre Registrierung aus dem Heimatland, müssen aber eine in Italien gültige Versicherung mitführen (mindestens 750.000 SZR).
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Italien?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten; in der Nähe eines Hangs kann also auch das Gelände neben dir zählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: Registrierung in Italien über das D-Flight-Portal (außer bei den unten genannten Ausnahmen): Basis-Abo 7 €/Jahr (PRO 28 €/Jahr) + verpflichtender QR-Code an jeder Drohne (Basis 7 €/UAS; der erste ist im Erstabo enthalten). Außerdem: Ausgenommen: Spielzeugdrohnen (Richtlinie 2009/48/EG) benötigen weder Registrierung noch Zeugnis noch Versicherung; Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder Mikrofon müssen nicht registriert werden. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Italien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Italien keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Italien ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Italien?
Für den Drohnenflug in Italien ist diese Behörde zuständig: ENAC. Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: ENAV. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- ENAC – DrohnenvorschriftenOffizielle Regeln und Ressourcen der italienischen Zivilluftfahrtbehörde zu Drohnenenac.gov.it
- D-Flight – Registrieren und fliegenPortal zur Betreiberregistrierung und Luftraumkarte (Karten mit kostenlosem Konto; Betreiberregistrierung mit Basis-Abo für 7 €/Jahr)d-flight.it
- D-Flight – LuftraumkarteOffizielle interaktive Karte mit Drohnen-Luftraumzonen und Beschränkungend-flight.it
- ENAC – UAS-VorschriftenEinzelheiten zu den italienischen UAS-Vorschriften und nationalen Ergänzungen zu den EASA-Regelnenac.gov.it
WEITERE RESSOURCEN
Konsultiere vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen von ENAC und D-Flight. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Italien wendet die EASA-Vorschriften mit nationalen Ergänzungen an.
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