Darf man in Slowenien eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Javna agencija za civilno letalstvo (CAA)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Drohnenpilotenzeugnis
Kartierte Zonen
70
WICHTIGSTE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)
- Bis zu 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie)
- Registrierung als UAS-Betreiber (40 € / 30 Monate) für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera
- Kostenlose A1/A3-Onlineprüfung über CAA Slovenia verfügbar
- Über bewohnten Gebieten sind Flüge verboten – die einzige Ausnahme gilt für Drohnen bis 1.200 g, die mit Zustimmung des Grundeigentümers bis zu 50 m hoch fliegen, sofern der Flug zuvor bei der Behörde angemeldet wurde.
- Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
- Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine geltende geografische Zonenregelung oder nationale Vorschrift sieht strengere Auflagen vor.
- Nationalpark Triglav: Drohnenflüge sind ohne vorherige Genehmigung der Parkverwaltung verboten.
- CTR (z. B. Ljubljana): In mehr als 5 km Entfernung vom Flughafen darfst du bis maximal 50 m über Grund fliegen; näher am Flughafen oder in größerer Höhe nur mit Genehmigung von Slovenian Air Traffic Control.
- Bereich der Nuklearanlage (NEK Krško): Flüge sind nur mit Genehmigung der Slovenian Nuclear Safety Administration und des Ministry of the Interior erlaubt.
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
70 Zonen · täglich aktualisiert
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Slowenien eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Drohnenpilotenzeugnis ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Javna agencija za civilno letalstvo (CAA) einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Slowenien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Slowenien. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Javna agencija za civilno letalstvo (CAA). Slowenien verbietet Drohnenflüge im Nationalpark Triglav — Julische Alpen, Bohinj, Vršič und das Sočatal — ohne Zustimmung der Parkverwaltung, und für Freizeitflüge wird sie nicht erteilt.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Slowenien?
Kurz gesagt: Bis zu 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie). Hinzu kommt: Registrierung als UAS-Betreiber (40 € / 30 Monate) für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera. Außerdem: Kostenlose A1/A3-Onlineprüfung über CAA Slovenia verfügbar. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Slowenien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Slowenien keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Slowenien siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Slowenien?
Der Drohnenflug in Slowenien wird von Javna agencija za civilno letalstvo (CAA) geregelt. Der Luftraum selbst wird von Slovenia Control verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- CAA Slowenien – Drohnenvorschriften Offizielle Vorschriften und Ressourcen der Zivilluftfahrtagentur der Republik Slowenien zu Drohnen caa.si
- CAA Slowenien – Betreiberregistrierung Registrierung als UAS-Betreiber (40 € / 30 Monate, gültig in allen EU-/EASA-Ländern) uas.caa.si
- CAA Slowenien – Luftraumkarte ArcGIS-basierte Luftraumkarte mit Drohnenzonen und Beschränkungen caa.si
- CAA Slowenien – Kostenlose A1/A3-Prüfung Kostenlose Onlineschulung und A1/A3-Prüfung uas.caa.si
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen von CAA Slovenia. Diese App ist ein Hilfsmittel – keine rechtliche Instanz. Slowenien folgt den EASA-Vorschriften mit nationalen Ergänzungen.
Die App
Alles im Blick, aktuell – in deiner Hosentasche
DrohnenKoll zeigt Flugverbotszonen, Wetterdaten und NOTAMs auf einer interaktiven Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.
Mehr in der App: Interaktive Zonenkarte · Flugprotokoll · Planung und Messung · Checklisten vor dem Flug