Darf man in Kroatien eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Croatian Civil Aviation Agency (CCAA)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Drohnenpilotenzeugnis
WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)
- Maximal 120 m über Grund (offene Kategorie nach EASA)
- Registrierung als UAS-Betreiber (~3 €) für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera
- A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – Mindestalter 16
- Haftpflichtversicherung verpflichtend – Mindestdeckung 1.000.000 €
- In Nationalparks verboten: Plitvicer Seen, Krka, Paklenica – Drohnenflüge sind nicht erlaubt
- Halte stets direkten Sichtkontakt zur Drohne (VLOS)
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
- Mindestens 5 km zu jedem Flughafen oder Flugplatz
- Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine geltende geografische Zonenregelung oder nationale Vorschrift sieht strengere Auflagen vor.
- Küstengebiete im Sommer: zusätzliche Beschränkungen möglich
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Kroatien eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Drohnenpilotenzeugnis ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Croatian Civil Aviation Agency (CCAA) einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Kroatien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Kroatien. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Croatian Civil Aviation Agency (CCAA). Kroatien betreibt über die staatliche Vermessungsverwaltung ein eigenes Genehmigungssystem für Luftaufnahmen, das über gelegentliche private Aufnahmen hinaus auch für Drohnenfotografie gelten kann. Die Luftfahrtbehörde rät ausländischen Piloten zu prüfen, ob ihre Aufnahmen diese Genehmigung brauchen.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Kroatien?
Kurz gesagt: Maximal 120 m über Grund (offene Kategorie nach EASA). Hinzu kommt: Registrierung als UAS-Betreiber (~3 €) für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera. Außerdem: A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – Mindestalter 16. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Kroatien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Kroatien keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für Kroatien ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt aktuelle NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen) für Kroatien an.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Kroatien?
Der Drohnenflug in Kroatien wird von Croatian Civil Aviation Agency (CCAA) geregelt. Der Luftraum selbst wird von Croatia Control verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- CCAA – Drohnenvorschriften Offizielle Drohnenregeln und -quellen der kroatischen Zivilluftfahrtagentur ccaa.hr
- CCAA – Betreiberregistrierung Registrierung als UAS-Betreiber (~3 €, gültig in allen EU-/EASA-Ländern) ccaa.hr
- AMC-Portal – Luftraumkarte Luftraummanagement- und Drohnenzonenkarte von Croatia Control amc.crocontrol.hr
- CCAA – Überblick über die Regeln Überblick über die Regeln für das Fliegen von Drohnen in Kroatien ccaa.hr
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der CCAA und das AMC-Portal. Diese App ist ein Hilfsmittel – keine rechtliche Instanz. Kroatien folgt den EASA-Vorschriften mit nationalen Ergänzungen, darunter Verbote in Nationalparks.
Die App
Alles im Blick, aktuell – in deiner Hosentasche
DrohnenKoll zeigt Wetterdaten und aktuelle NOTAMs auf der Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.
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