Darf man in Österreich eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Austro Control
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Drohnenführerschein
Kartierte Zonen
238
WICHTIGSTE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen.
- Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
- Für den A1/A3-Kompetenznachweis (kostenloser Online-Kurs mit 40-Fragen-Test) gilt ein Mindestalter von 16 Jahren; für die Registrierung als Betreiber ist man erst ab 18 Jahren allein berechtigt. Jüngere dürfen nur unter direkter Aufsicht eines zertifizierten Fernpiloten fliegen.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung — mindestens 750.000 SZR Deckung
- Wien liegt im Flugbeschränkungsgebiet LO-R 15: Drohnen unter 250 g dürfen ohne Bewilligung fliegen, jedoch nur bis 30 m Höhe. Ab 250 g ist eine kostenpflichtige Austro-Control-Bewilligung erforderlich.
- In der offenen Kategorie müssen Sie die Drohne in Ihrer eigenen Sichtlinie, mit bloßem Auge halten (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) — oder mit Unterstützung eines Beobachters fliegen, wobei jederzeit eine klare und wirksame Kommunikation zwischen Ihnen bestehen muss, damit Sie gemeinsam den Luftraum beobachten und Kollisionen vermeiden können. Der Follow-me-Modus ist eine separate Ausnahme, erlaubt bis zu 50 m vom Piloten entfernt.
- Fliegen Sie nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; bitte beachten Sie die offizielle Matrix.
- Beachten Sie die geografischen UAS-Gebiete (§18b LVR) auf der Dronespace-Karte — an Flugplätzen ohne eigene Flugplatzzone ist Fliegen ohne Zustimmung des Flugplatzbetreibers verboten.
- Nachtflug in der Open-Kategorie zulässig mit grün blinkender Leuchte (EASA seit 2022) — prüfe spezifische Zonen auf Dronespace.at
- Nationalparks und Naturschutzgebiete: zusätzliche Einschränkungen gelten
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen
238 Zonen · täglich aktualisiert
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Österreich eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Drohnenführerschein ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei Austro Control einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.
Darf ich in Österreich als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Österreich. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei Austro Control. Österreich verlangt zusätzlich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 750.000 SZR. Stelle vor der Abreise sicher, dass deine heimische Police oder eine Reise-Drohnenversicherung Flüge in Österreich ausdrücklich abdeckt.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Österreich?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche — nicht einfach senkrecht nach unten, sodass in der Nähe eines Hangs auch der Boden neben Ihnen zählen kann. Innerhalb von 50 m eines hohen künstlichen Hindernisses (über 105 m) kann die für das Hindernis verantwortliche Stelle eine Genehmigung beantragen, bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses zu fliegen. Hinzu kommt: Sie müssen sich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J Bewegungsenergie übertragen könnte) — das gilt auch für Spielzeuge. Unter 250 g ist eine Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug nach der EU-Spielzeugrichtlinie. Anforderungen an Pilotenschulung/-nachweis sind separat geregelt und hängen von Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: Für den A1/A3-Kompetenznachweis (kostenloser Online-Kurs mit 40-Fragen-Test) gilt ein Mindestalter von 16 Jahren; für die Registrierung als Betreiber ist man erst ab 18 Jahren allein berechtigt. Jüngere dürfen nur unter direkter Aufsicht eines zertifizierten Fernpiloten fliegen. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Österreich können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Österreich keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Österreich siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Österreich?
Der Drohnenflug in Österreich wird von Austro Control geregelt. Diese Stelle ist sowohl für die Vorschriften als auch für den Luftraum zuständig. Die offiziellen Seiten sind unten unter Quellen verlinkt — dort werden Änderungen zuerst veröffentlicht.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- Austro Control — Drohnenvorschriften Offizielle Drohnenregeln und Ressourcen der österreichischen Flugsicherung dronespace.at
- Austro Control — Als Betreiber registrieren Als UAS-Betreiber registrieren (46,80 €, gültig 3 Jahre, gültig in allen EU/EASA-Ländern) dronespace.at
- Dronespace.at — Luftraumkarte Offizielle interaktive Karte mit Drohnenzonen und Luftraumbeschränkungen dronespace.at
- Austro Control — Schulung und Prüfungen Informationen zu A1/A3- und A2-Schulungen und Prüfungen dronespace.at
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor jedem Flug stets die offiziellen Quellen von Austro Control und Dronespace.at. Diese App ist ein Werkzeug — keine Rechtsquelle. Österreich folgt den EASA-Regelungen mit nationalen Ergänzungen.
Die App
Alles im Blick, aktuell – in deiner Hosentasche
DrohnenKoll zeigt Flugverbotszonen, Wetterdaten und NOTAMs auf einer interaktiven Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.
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