Darf man in Tschechien eine Drohne fliegen?

Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.

Behörde

Úřad pro civilní letectví (ÚCL)

Rahmenwerk

EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen

Kompetenznachweis

A1/A3-Schulungszertifikat

WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)

  1. In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten, sodass an einem Hang auch das Gelände neben dir zählen kann. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
  2. Du musst dich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J kinetische Energie übertragen könnte) – das gilt sogar für Spielzeug. Unter 250 g ist die Registrierung trotzdem verpflichtend, wenn die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Die Anforderungen an Schulung/Pilotenlizenz sind davon getrennt und hängen von der Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
  3. Das Mindestalter für das selbstständige Fliegen in der offenen Kategorie beträgt 16 Jahre – die A1/A3-Online-Schulung und -Prüfung sind 5 Jahre gültig und in der gesamten EU anerkannt. Keine Altersgrenze: eine Drohne der Klasse C0, die ein Spielzeug ist, in der Unterkategorie A1, oder eine privat gebaute Drohne unter 250 g; ansonsten jüngere Piloten nur unter direkter Aufsicht eines Piloten, der die Alters- und Schulungsanforderungen erfüllt.
  4. Touristen: Eine Betreiberregistrierung und ein A1/A3-Zeugnis aus einem anderen EU-/EASA-Land gelten auch in Tschechien (du kannst dich nur in einem Land registrieren). Außerhalb der EU: Registriere dich im ersten EU-/EASA-Land, in dem du fliegen wirst (in Tschechien bei der ÚCL auf dron.caa.gov.cz), und wenn deine Drohne eine Schulung erfordert, absolviere diese nach EU-Regeln – Zeugnisse aus Nicht-EU-Ländern werden nicht anerkannt.
  5. Eine Haftpflichtversicherung ist in Tschechien in der Unterkategorie A2 sowie in A3 für Drohnen über 4 kg Pflicht (nicht in A1) – prüfe, ob deine Police Flüge in Tschechien abdeckt.
  6. In CTRs und ATZs von Flughäfen darfst du ohne Koordinierung nur bis zu der durch das Raster festgelegten Höhe fliegen (prüfe dies in DroneMap). Höher nur nach Koordinierung mit ŘLP und mit in DroneMap markiertem Flug; in der inneren Zone einer CTR muss der Flug immer in DroneMap markiert werden, und oberhalb der Rasterhöhe ist zusätzlich eine Koordinierung mit dem Flughafenbetreiber erforderlich. An Militärflughäfen (MCTR) gelten strengere Bedingungen. An unkontrollierten Flughäfen oberhalb der Rasterhöhe nur nach Koordinierung mit AFIS oder dem Flughafenbetreiber. Die Markierung in DroneMap gilt nicht für Drohnen, die keine Registrierung erfordern.
  7. In dicht besiedelten Gebieten (Zone LKR316) muss der Flugbereich vorab in DroneMap (dronemap.gov.cz) markiert werden. Die Markierung (hier wie auch in CTRs und Naturschutzgebieten) muss die Höhe, die Zeit, den Typ und die Gewichtsklasse der Drohne sowie die Registrierungsnummer des Betreibers enthalten. Gilt nicht für Drohnen, für die keine Betreiberregistrierung erforderlich ist.
  8. Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete (CHKO) und kleinflächige Schutzgebiete, z. B. Naturreservate (Zone LKR318): Flüge nur nach vorheriger Meldung bei der bzw. mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde und mit in DroneMap markiertem Flugbereich. Gilt nicht für Drohnen, für die keine Betreiberregistrierung erforderlich ist.
  9. Straßen (Zone LKR317): In der Regel innerhalb von 50 m von der Mittellinie einer Autobahn oder Straße I. Klasse nur mit Zustimmung der ŘSD; in der Regel innerhalb von 15 m von der Mittellinie von Straßen II. und III. Klasse nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Verwalters der Straße (ähnlich bei Gemeindestraßen außerhalb dicht besiedelter Gebiete). Der Flugbereich muss in DroneMap markiert werden – gilt nicht für Drohnen, für die keine Betreiberregistrierung erforderlich ist.
  10. In der offenen Kategorie musst du die Drohne in direkter Sichtverbindung mit bloßem Auge halten (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder einen Beobachter zur Hilfe nehmen, wobei ihr jederzeit klar und wirksam miteinander kommuniziert, damit ihr gemeinsam den Luftraum beobachten und Zusammenstöße vermeiden könnt. Der „Follow-me“-Modus ist eine gesonderte Ausnahme nur in der Unterkategorie A1, zulässig innerhalb von 50 m vom Piloten.
  11. Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; beachte die offizielle Matrix.
  12. Fliege nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder einer anderen Suchtsubstanz und auch nicht in oder in der Nähe des Einsatzgebiets von Einheiten des Integrierten Rettungssystems – beides sind Ordnungswidrigkeiten in Tschechien (§ 92c des Gesetzes Nr. 49/1997 Slg.). Die Policie ČR und die ÚCL können von dir verlangen, dich auszuweisen, dein Zertifikat vorzulegen, dich einem Vortest auf Suchtmittel zu unterziehen und den Flug zu unterbrechen; du musst der Aufforderung nachkommen.
  13. Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine geltende geografische Zonenregelung oder nationale Vorschrift sieht strengere Auflagen vor.
  14. Bußgelder von bis zu 3.000.000 CZK (≈ 120.000 €) bei Verstößen
  15. Prag: Sperrgebiete für Drohnen LKP1 PRAŽSKÝ HRAD, LKP329 VLTAVA (der touristisch stark frequentierte Teil Prags) und LKP330 DEJVICE. In LKP329 und LKP330 darfst du nur mit einer Genehmigung für die spezielle Kategorie oder einer Fluggenehmigung der ÚCL und mit vorheriger Zustimmung der Policie ČR (bei LKP330 der Militärpolizei) fliegen; in LKP1 nur unter den Bedingungen von AIP ENR 5 und den Verfahren der ÚCL sowie mit Zustimmung der Policie ČR. Prüfe die Grenzen in DroneMap.

Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Tschechien eine Drohne zu fliegen?

Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „A1/A3-Schulungszertifikat“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: Úřad pro civilní letectví (ÚCL). Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.

Darf ich in Tschechien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?

Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Tschechien. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: Úřad pro civilní letectví (ÚCL). In Tschechien kommt eine nationale Versicherungsregel hinzu: Haftpflichtschutz ist für A2-Flüge und für Drohnen über 4 kg in A3 vorgeschrieben (leichte A1-Drohnen sind ausgenommen). Stelle sicher, dass deine Police Flüge in Tschechien abdeckt.

Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Tschechien?

Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten, sodass an einem Hang auch das Gelände neben dir zählen kann. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: Du musst dich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Aufprall mehr als 80 J kinetische Energie übertragen könnte) – das gilt sogar für Spielzeug. Unter 250 g ist die Registrierung trotzdem verpflichtend, wenn die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Die Anforderungen an Schulung/Pilotenlizenz sind davon getrennt und hängen von der Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: Das Mindestalter für das selbstständige Fliegen in der offenen Kategorie beträgt 16 Jahre – die A1/A3-Online-Schulung und -Prüfung sind 5 Jahre gültig und in der gesamten EU anerkannt. Keine Altersgrenze: eine Drohne der Klasse C0, die ein Spielzeug ist, in der Unterkategorie A1, oder eine privat gebaute Drohne unter 250 g; ansonsten jüngere Piloten nur unter direkter Aufsicht eines Piloten, der die Alters- und Schulungsanforderungen erfüllt. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Tschechien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.

Wo darf ich in Tschechien keine Drohne fliegen?

Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Tschechien ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).

Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Tschechien?

Für den Drohnenflug in Tschechien ist diese Behörde zuständig: Úřad pro civilní letectví (ÚCL). Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: ŘLP ČR (ANS CR). Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.

Gut zu wissen

OFFIZIELLE QUELLEN

WEITERE RESSOURCEN

Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der Zivilluftfahrtbehörde (ÚCL) und Dronemap.gov.cz. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Tschechien folgt den EASA-Vorschriften mit nationalen Ergänzungen.

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