Darf man in Polen eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Urząd Lotnictwa Cywilnego (ULC)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Drohnenpilotenqualifikationen
WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten; in der Nähe eines Hangs kann also auch das Gelände neben dir zählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
- Du musst dich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder beim Aufprall mehr als 80 J Energie übertragen könnte) – das gilt auch für Spielzeug. Unter 250 g ist die Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Die Anforderungen an Pilotenschulung/-zeugnis sind davon getrennt und hängen von der Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
- Ab dem 13. November 2025 muss der Betreiber einer Drohne mit einer Startmasse von 250 g bis 20 kg eine Pflicht-Haftpflichtversicherung (OC) haben (Mindestversicherungssumme: Gegenwert von 50.000 SZR pro Schadensfall) – auch bei Freizeitflügen.
- In Polen beträgt das Mindestalter für die offene Kategorie seit dem 27. Februar 2025 14 Jahre; die kostenlose Online-Schulung und -Prüfung gelten 5 Jahre. Jüngere dürfen unter direkter Aufsicht eines mindestens 14-jährigen Piloten mit der erforderlichen Kompetenz fliegen (Ausnahmen: eine C0-Spielzeugdrohne in A1 und eine privat gebaute Drohne unter 250 g).
- Jeder Drohnenflug in Polen muss – unabhängig von Masse oder Ort – vor dem Start über Check-In in der App DroneTower bei der PAŻP gemeldet werden (Art. 156a Abs. 2 des Luftfahrtgesetzes, Prawo lotnicze). An manchen Orten, u. a. in Teilen der DRA-R-CTR-Zonen um kontrollierte Flugplätze, ist zusätzlich eine von der PAŻP genehmigte Mission erforderlich (Kreator Misji KSID auf drony.gov.pl) – du startest dann erst nach der Freigabe durch den TWR-Lotsen in DroneTower.
- DRA-R-CTR-Zonen um kontrollierte Flugplätze, offene Kategorie: näher als 1 km am Flugplatz – keine Flüge; 1–6 km – über 30 m AGL nur mit A2-Kompetenz (Drohnen > 0,9 kg auch mit genehmigter Mission), maximal 50 m AGL; jenseits von 6 km – maximal 100 m AGL. In einer CTR ist mindestens die A1/A3-Kompetenz erforderlich (auch für Drohnen < 250 g). In der CTR Rzeszów (EPRZ) gelten andere Regeln. Prüfe genaue Grenzen und Bedingungen in DroneTower oder DroneMap.
- Warschau: Das Stadtzentrum liegt in der dauerhaften Zone EPP21 WARSZAWA II – Drohnenflüge nur mit Erlaubnis des Zonenverwalters; prüfe Bedingungen und Kontaktdaten in DroneTower.
- In der offenen Kategorie musst du die Drohne ohne Hilfsmittel in deiner eigenen Sichtweite halten (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder mit Hilfe eines Beobachters fliegen, wobei ihr jederzeit klar und wirksam miteinander kommuniziert, um gemeinsam den Luftraum abzusuchen und Kollisionen zu vermeiden. Der „Follow-me“-Modus ist eine eigene Ausnahme, zulässig bis 50 m vom Piloten entfernt.
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Regeln für unbeteiligte Personen hängen von Unterkategorie, Klassenkennzeichnung und Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
- Beschränkte DRA-R-Zonen sind nach der Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung eingeteilt: DRA-RH (hoch), DRA-RM (mittel), DRA-RL (niedrig) – nicht nach Höhe (Richtlinien Nr. 4/2025 des ULC-Präsidenten, Wytyczne nr 4/2025 Prezesa ULC). Prüfe drony.gov.pl, bevor du in einer Beschränkungszone fliegst.
- Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen mit eingeschalteter und aktueller Fernidentifizierung (Remote ID) fliegen, die die Betreibernummer aussendet; das gilt nicht für die Klassen C0/C4 oder für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht oder privat gebaut wurden (in A1 unter 250 g oder in A3).
- Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine geltende geografische Zonenregelung oder nationale Vorschrift sieht strengere Auflagen vor.
- Nationalparks können von geografischen DRA-R-Zonen erfasst sein – Flüge nur mit Erlaubnis des Zonenverwalters; prüfe die Zonen vor dem Fliegen in DroneTower (das gilt auch für Natura-2000-Gebiete und Naturschutzgebiete).
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Polen eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „Drohnenpilotenqualifikationen“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: Urząd Lotnictwa Cywilnego (ULC). Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.
Darf ich in Polen als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Polen. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: Urząd Lotnictwa Cywilnego (ULC). Jeder Drohnenflug in Polen — unabhängig vom Gewicht, auch unter 250 g — muss vor dem Start über die App DroneTower der PANSA angemeldet werden, und seit dem 13. November 2025 ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen von 250 g bis 20 kg Pflicht, Freizeitflüge eingeschlossen.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Polen?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten; in der Nähe eines Hangs kann also auch das Gelände neben dir zählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: Du musst dich als Drohnenbetreiber registrieren, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder beim Aufprall mehr als 80 J Energie übertragen könnte) – das gilt auch für Spielzeug. Unter 250 g ist die Registrierung dennoch erforderlich, wenn die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Die Anforderungen an Pilotenschulung/-zeugnis sind davon getrennt und hängen von der Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: Ab dem 13. November 2025 muss der Betreiber einer Drohne mit einer Startmasse von 250 g bis 20 kg eine Pflicht-Haftpflichtversicherung (OC) haben (Mindestversicherungssumme: Gegenwert von 50.000 SZR pro Schadensfall) – auch bei Freizeitflügen. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Polen können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Polen keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Polen ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Polen?
Für den Drohnenflug in Polen ist diese Behörde zuständig: Urząd Lotnictwa Cywilnego (ULC). Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: PANSA. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- ULC – Vorschriften zu DrohnenOffizielle Vorschriften und Ressourcen der Zivilluftfahrtbehörde zu Drohnenulc.gov.pl
- drony.gov.pl – BetreiberregistrierungKostenlose Registrierung als UAS-Betreiber sowie Online-Schulung und -Prüfung (Registrierung gültig in allen EU-/EASA-Ländern)drony.gov.pl
- PANSA – DroneMapOffizielle Luftraumkarte mit CTRs, Flugverbotszonen und Echtzeitinformationendronemap.pansa.pl
- DroneTower – App zur FlugmeldungVerpflichtende App für die Meldung (Check-In) jedes Drohnenflugs in Polenpansa.pl
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der ULC (Urząd Lotnictwa Cywilnego, Zivilluftfahrtbehörde) und die PANSA DroneMap. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Polen wendet die EASA-Vorschriften mit nationalen Ergänzungen an.
Die App
Alles im Blick, aktuell – in deiner Hosentasche
DrohnenKoll zeigt Wetterdaten und aktuelle NOTAMs auf der Karte an – mit integriertem Flugprotokoll und Checklisten.
Mehr in der App:Interaktive Zonenkarte · Flugprotokoll · Planung und Messung · Checklisten vor dem Flug

