Darf man in Ungarn eine Drohne fliegen?

Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.

Behörde

HungaroControl

Rahmenwerk

EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen

Kompetenznachweis

Drohnenpilotenzertifizierung

WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)

  1. In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, verstanden als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten; in der Nähe eines Hangs kann also auch das Gelände neben dir zählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
  2. Zusätzlich zur Betreiberregistrierung muss in Ungarn auch die Drohne selbst bei der Luftfahrtbehörde registriert werden (Geräteregistrierung) – der Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem Flug gestellt werden, und das zugeteilte Kennzeichen muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein. Die einzige Ausnahme ist eine Spielzeugdrohne: eine Drohne, die als Spielzeug gilt, unter 120 g wiegt, kein Datenaufzeichnungsgerät hat und sich nicht weiter als 100 m entfernen kann.
  3. Für eigenständiges Fliegen in der offenen Kategorie gilt ein Mindestalter von 16 Jahren – die A1/A3-Schulung bei der KTI ist kostenlos, die Prüfung muss persönlich im KAV-Prüfungszentrum abgelegt werden (Gebühr: 12.700 Ft); das Zeugnis ist 5 Jahre gültig und EU-weit anerkannt. Jüngere Piloten dürfen nur unter direkter Aufsicht eines über 16-jährigen Piloten fliegen, der die Prüfung bereits bestanden hat.
  4. Haftpflichtversicherung ist Pflicht – laut Behörde sind Freizeitflüge in der offenen Kategorie mit einer Drohne bis 250 g ausgenommen; führe den Versicherungsnachweis beim Fliegen mit dir.
  5. Über bebauten Gebieten – in jeder Stadt und jedem Dorf, nicht nur in Budapest – dürfen Drohnen nur in einem von der Militärluftfahrtbehörde ausgewiesenen Ad-hoc-Luftraum geflogen werden; der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem geplanten Flug gestellt werden. Ausnahme: eine Spielzeugdrohne, d. h. eine Drohne, die als Spielzeug gilt, unter 120 g wiegt, kein Datenaufzeichnungsgerät hat und sich nicht weiter als 100 m entfernen kann.
  6. Die App MyDroneSpace ist für jeden Flug erforderlich
  7. In der offenen Kategorie musst du die Drohne mit bloßem Auge in deiner eigenen direkten Sichtlinie halten (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder einen Beobachter einsetzen, mit dem du jederzeit klar und wirksam kommunizierst, damit ihr gemeinsam den Luftraum überwachen und Kollisionen vermeiden könnt. Der „Follow-me“-Modus ist eine eigene Ausnahme, zulässig im Umkreis von 50 m um den Piloten.
  8. Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
  9. Es gibt keinen einheitlichen EU-weiten Abstand, den du zu Flughäfen einhalten musst. Beschränkungen in der Nähe von Flughäfen werden als geografische Zonen (Artikel 15) veröffentlicht, deren Form und Größe von Flughafen zu Flughafen variieren. Bevor du irgendwo in der Nähe eines Flughafens, Flugplatzes oder Hubschrauberlandeplatzes fliegst, prüfe die offizielle Drohnenzonenkarte; Flüge innerhalb einer Kontrollzone (CTR) erfordern in der Regel eine vorherige Genehmigung der Flugverkehrskontrolle.
  10. In der CTR Budapest außerhalb der LHBP No Drone Zone sowie in den militärischen Kontrollzonen (MCTR) Kecskemét, Szolnok und Pápa außerhalb der No Drone Zones darfst du ohne Freigabe der Flugverkehrskontrolle bis 40 m über Grund fliegen; in den No Drone Zones ist das Fliegen verboten. Im Umkreis von 2 km um den Bezugspunkt von Flugplätzen ohne ATZ und im Umkreis von 750 m um Landeplätze von Rettungshubschraubern darfst du nur mit Zustimmung des Flugplatzbetreibers fliegen und musst die Luftfahrtbehörde mindestens 2 Tage im Voraus benachrichtigen.
  11. Das Fliegen einer Drohne ist im Umkreis von 300 m um die vorrangige nationale Gedenkstätte (das Gebiet um das Parlament und den Kossuth-Platz), ausgewiesene Schutzobjekte und für das Funktionieren des Staates besonders wichtige Einrichtungen verboten; ebenso im Umkreis von 300 m um ausgewiesene kritische und Verteidigungsinfrastruktur, außer mit Erlaubnis des Betreibers. Im Flugverbotsluftraum (P) ist das Fliegen verboten, im Flugbeschränkungsluftraum (R) nur gemäß den geltenden Regeln erlaubt.

Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Aktuelle NOTAM-Daten in der App · Regeln und Checklisten
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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Ungarn eine Drohne zu fliegen?

Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „Drohnenpilotenzertifizierung“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: HungaroControl. Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.

Darf ich in Ungarn als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?

Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Ungarn. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: HungaroControl. Ungarn ist deutlich strenger als der EU-Mindeststandard: Flüge über bebautem Gebiet, Budapest eingeschlossen, erfordern einen temporär ausgewiesenen Luftraum, der mindestens 30 Tage im Voraus bei der Militärluftfahrtbehörde zu beantragen ist, und eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, außer bei Freizeitflügen in der offenen Kategorie mit Drohnen bis 250 g.

Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Ungarn?

Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, verstanden als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten; in der Nähe eines Hangs kann also auch das Gelände neben dir zählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: Zusätzlich zur Betreiberregistrierung muss in Ungarn auch die Drohne selbst bei der Luftfahrtbehörde registriert werden (Geräteregistrierung) – der Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem Flug gestellt werden, und das zugeteilte Kennzeichen muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein. Die einzige Ausnahme ist eine Spielzeugdrohne: eine Drohne, die als Spielzeug gilt, unter 120 g wiegt, kein Datenaufzeichnungsgerät hat und sich nicht weiter als 100 m entfernen kann. Außerdem: Für eigenständiges Fliegen in der offenen Kategorie gilt ein Mindestalter von 16 Jahren – die A1/A3-Schulung bei der KTI ist kostenlos, die Prüfung muss persönlich im KAV-Prüfungszentrum abgelegt werden (Gebühr: 12.700 Ft); das Zeugnis ist 5 Jahre gültig und EU-weit anerkannt. Jüngere Piloten dürfen nur unter direkter Aufsicht eines über 16-jährigen Piloten fliegen, der die Prüfung bereits bestanden hat. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Ungarn können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.

Wo darf ich in Ungarn keine Drohne fliegen?

Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Ungarn ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).

Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Ungarn?

Für den Drohnenflug in Ungarn ist diese Behörde zuständig: HungaroControl. Diese Stelle ist sowohl für die Vorschriften als auch für den Luftraum verantwortlich. Die offiziellen Seiten sind unten unter Quellen verlinkt – dort werden Änderungen zuerst veröffentlicht.

Gut zu wissen

OFFIZIELLE QUELLEN

WEITERE RESSOURCEN

Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen von HungaroControl und MyDroneSpace. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Ungarn folgt den EASA-Vorschriften mit strengen nationalen Ergänzungen.

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