Darf man in Belgien eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
BCAA (Belgian Civil Aviation Authority)
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
A1/A3-Drohnenlizenz
WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)
- In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten, sodass an einem Hang auch das Gelände neben dir zählen kann. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
- Du musst dich als UAS-Betreiber registrieren, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Zusammenstoß mehr als 80 J kinetische Energie übertragen könnte) – das gilt auch für Spielzeug. Unter 250 g ist die Registrierung trotzdem erforderlich, wenn die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Registriere dich in dem EU-/EASA-Land, in dem du wohnst (wohnst du außerhalb davon: im ersten EU-/EASA-Land, in dem du fliegen wirst); diese Registrierung gilt in allen EU-/EASA-Ländern. Die Anforderungen an Pilotenschulung/-zeugnis werden separat festgelegt und hängen von der Klasse und Unterkategorie der Drohne ab.
- In Belgien liegt das Mindestalter für die Unterkategorien A1/A3 bei 14 Jahren – die kostenlose Online-Schulung und -Prüfung sind 5 Jahre gültig und EU-weit anerkannt. Für die Unterkategorie A2 bleibt das Mindestalter bei 16 Jahren. Ausnahmen von der Altersgrenze von 14 Jahren: kein Mindestalter für eine C0-Drohne, die ein Spielzeug ist (EU-Spielzeugrichtlinie), in A1, für eine privat gebaute Drohne unter 250 g oder unter direkter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Piloten, der das erforderliche Zeugnis besitzt.
- Eine Haftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden Dritter) ist in der offenen Kategorie Pflicht, außer für Drohnen unter 900 g, die ausschließlich privat genutzt werden. Ab 20 kg gelten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004.
- Ausländische Piloten: Eine Registrierung und ein A1/A3/A2-Zeugnis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten in Belgien; führe deinen Registrierungsnachweis mit und bringe deine Betreibernummer an der Drohne an. Die belgischen Geozonen und die belgische Versicherungspflicht (außer private Nutzung unter 900 g) gelten auch für dich.
- Brüssel: In der Geozone EBR-01 brauchst du eine vorherige Genehmigung der betroffenen Institution, um über Botschaften sowie föderale und internationale (einschließlich EU-)Institutionen oder innerhalb von 50 m um sie zu fliegen. Prüfe außerdem die Bedingungen der CTR von Brussels Airport in Droneguide sowie die kommunalen Regeln, wenn du an einem öffentlichen Ort starten oder filmen willst.
- In der offenen Kategorie musst du die Drohne in deiner eigenen Sichtweite halten, mit bloßem Auge (Brille/Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder mit Hilfe eines Beobachters fliegen, wobei ihr beide jederzeit klar und wirksam miteinander kommuniziert, damit ihr gemeinsam den Luftraum überwachen und Zusammenstöße vermeiden könnt. Der Follow-me-Modus in der Unterkategorie A1 ist eine gesonderte Ausnahme, zulässig bis 50 m vom Piloten.
- Drohnen ohne Klassenkennzeichnung (vor 2024 in Verkehr gebracht): unter 250 g in A1, ansonsten nur in A3 und max. 25 kg (mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten). Ohne Klassenkennzeichnung und nach dem 31.12.2023 in Verkehr gebracht: nicht in der offenen Kategorie.
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; prüfe die offizielle Matrix.
- Es gibt keinen einheitlichen EU-weiten Abstand zu Flughäfen; Form und Größe der Geozonen unterscheiden sich je nach Flughafen. In einer belgischen CTR gelten Geozonen (siehe Droneguide): In VLL 0 rund um die Start- und Landebahnen ist die offene Kategorie verboten; in VLL 1 und VLL 2 max. 150 ft (ca. 45 m) über Grund (in VLL 1 außerdem nicht höher als das höchste Hindernis im Umkreis von 100 m). VLL 1: vorherige Genehmigung erforderlich; VLL 2: Flug mindestens 3 Stunden im Voraus anmelden. Beantrage dies über den skeyes DAA-planner; telefonische Erreichbarkeit, Geo-Awareness und Remote ID sind Pflicht (Remote ID nicht für C0 und bestimmte Drohnen unter 250 g).
- Nachtflüge sind gemäß den EASA-Grundvorschriften für die offene Kategorie zulässig, sofern das vorgeschriebene grün blinkende Licht verwendet wird, es sei denn, eine geltende geografische Zonenregelung oder nationale Vorschrift sieht strengere Auflagen vor.
- Prüfe in Droneguide die zonenspezifischen Höhengrenzen und Beschränkungen
Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Belgien eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „A1/A3-Drohnenlizenz“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: BCAA (Belgian Civil Aviation Authority). Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.
Darf ich in Belgien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Belgien. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: BCAA (Belgian Civil Aviation Authority). Belgien verlangt für Drohnenflüge in der offenen Kategorie eine Haftpflichtversicherung — eine nationale Regel, die strenger ist als der EU-Mindeststandard. Ausgenommen sind Drohnen mit einem Startgewicht unter 900 g, die ausschließlich zu privaten Zwecken geflogen werden. Brauchst du eine Versicherung, prüfe, ob deine Police Flüge in Belgien abdeckt.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Belgien?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche – nicht einfach senkrecht nach unten, sodass an einem Hang auch das Gelände neben dir zählen kann. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: Du musst dich als UAS-Betreiber registrieren, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt (oder bei einem Zusammenstoß mehr als 80 J kinetische Energie übertragen könnte) – das gilt auch für Spielzeug. Unter 250 g ist die Registrierung trotzdem erforderlich, wenn die Drohne einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, sie gilt als Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie. Registriere dich in dem EU-/EASA-Land, in dem du wohnst (wohnst du außerhalb davon: im ersten EU-/EASA-Land, in dem du fliegen wirst); diese Registrierung gilt in allen EU-/EASA-Ländern. Die Anforderungen an Pilotenschulung/-zeugnis werden separat festgelegt und hängen von der Klasse und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: In Belgien liegt das Mindestalter für die Unterkategorien A1/A3 bei 14 Jahren – die kostenlose Online-Schulung und -Prüfung sind 5 Jahre gültig und EU-weit anerkannt. Für die Unterkategorie A2 bleibt das Mindestalter bei 16 Jahren. Ausnahmen von der Altersgrenze von 14 Jahren: kein Mindestalter für eine C0-Drohne, die ein Spielzeug ist (EU-Spielzeugrichtlinie), in A1, für eine privat gebaute Drohne unter 250 g oder unter direkter Aufsicht eines mindestens 16-jährigen Piloten, der das erforderliche Zeugnis besitzt. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Belgien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Belgien keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Die offizielle Karte für die Zonen in Belgien ist unten unter Quellen verlinkt, und die DrohnenKoll-App zeigt dir dazu die aktuellen NOTAMs (vorübergehende Luftraumbeschränkungen).
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Belgien?
Für den Drohnenflug in Belgien ist diese Behörde zuständig: BCAA (Belgian Civil Aviation Authority). Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: skeyes. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- BCAA – DrohnenregelnOffizielle belgische Zivilluftfahrtbehörde mit Drohnenvorschriften und Informationenmobilit.belgium.be
- BCAA – Als Betreiber registrierenRegistrierung als UAS-Betreiber (gültig in allen EU-/EASA-Ländern)drones.mobilit.fgov.be
- Droneguide – LuftraumkarteOffizielle interaktive Karte mit Drohnenzonen, Beschränkungen und Flugbedingungenmap.droneguide.be
- BCAA – Schulungen und PrüfungenInformationen zu den A1/A3- und A2-Kursen und -Prüfungenmobilit.belgium.be
WEITERE RESSOURCEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der BCAA und Droneguide. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Belgien folgt den EASA-Vorschriften, ergänzt durch nationale Regeln (u. a. Versicherungspflicht und feste geografische Zonen).
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