Darf man in Schweden eine Drohne fliegen?

Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.

Behörde

Transportstyrelsen

Rahmenwerk

EU 2019/947 + nationale schwedische Regeln

Kompetenznachweis

A1/A3-Drohnenführerschein

WICHTIGE REGELN

  1. In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Bodenoberfläche – nicht nur senkrecht nach unten; in Hanglage kann also der Boden neben dir mitzählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
  2. Der Betreiber muss in der Regel registriert sein, wenn die Drohne mindestens 250 g wiegt oder mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet ist, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden können, sofern die Drohne nicht unter die Spielzeugausnahme fällt. Die Anforderungen an Drohnenführerscheine und Flugabstände hängen von Klasse, Gewicht und Unterkategorie der Drohne ab.
  3. In Schweden musst du 15 Jahre alt sein, um selbstständig mit einem A1/A3-Drohnenführerschein zu fliegen (gebührenpflichtige Online-Theorieprüfung bei Transportstyrelsen, 5 Jahre gültig). Wer unter 15 ist, darf nur unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten fliegen, der mindestens 16 Jahre alt ist und selbst einen gültigen Drohnenführerschein besitzt.
  4. Die Betreibernummer muss deutlich auf der Drohne angebracht sein.
  5. In der offenen Kategorie musst du die Drohne in deiner eigenen direkten Sichtlinie mit bloßem Auge halten (Brille/Kontaktlinsen sind erlaubt; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder mit Hilfe eines Beobachters fliegen, mit jederzeit klarer und wirksamer Kommunikation zwischen euch, damit ihr gemeinsam den Luftraum absuchen und Kollisionen vermeiden könnt. Der Follow-me-Modus ist eine gesonderte Ausnahme und bis zu 50 m vom Piloten entfernt erlaubt.
  6. A1: Drohnen unter 250 g – dürfen über unbeteiligte Personen fliegen, aber nie über Menschenansammlungen.
  7. A2: Drohnen bis 4 kg – mindestens 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m bei aktiviertem Langsamflugmodus, ≤ 3 m/s) und immer mindestens die Flughöhe (1:1-Regel). Erfordert ein A2-Zeugnis.
  8. A3: Drohnen bis 25 kg – fliege nur dort, wo keine unbeteiligten Personen zu erwarten sind, und mindestens 150 m horizontal entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  9. Fliege nie ohne Sondergenehmigung über Menschenmengen.
  10. Prüfe vor jedem Flug die LFV-Drohnenkarte und die NOTAMs.

Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

Offizielle Drohnenkarte öffnen ↗

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Schweden eine Drohne zu fliegen?

Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „A1/A3-Drohnenführerschein“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: Transportstyrelsen. Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.

Darf ich in Schweden als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?

Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Schweden. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: Transportstyrelsen. Schweden verlangt vor dem Veröffentlichen oder Teilen von Luftbildern oder -videos schwedischen Hoheitsgebiets ein kostenloses spridningstillstånd (Verbreitungsgenehmigung) vom Lantmäteriet — auch für Urlaubsclips in sozialen Medien —, sofern keine engen Ausnahmen greifen. Die Bearbeitung dauert Wochen, beantrage es also lange vor der Reise.

Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Schweden?

Kurz gesagt: In der offenen Kategorie beträgt die maximale Höhe 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Bodenoberfläche – nicht nur senkrecht nach unten; in Hanglage kann also der Boden neben dir mitzählen. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: Der Betreiber muss in der Regel registriert sein, wenn die Drohne mindestens 250 g wiegt oder mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet ist, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden können, sofern die Drohne nicht unter die Spielzeugausnahme fällt. Die Anforderungen an Drohnenführerscheine und Flugabstände hängen von Klasse, Gewicht und Unterkategorie der Drohne ab. Außerdem: In Schweden musst du 15 Jahre alt sein, um selbstständig mit einem A1/A3-Drohnenführerschein zu fliegen (gebührenpflichtige Online-Theorieprüfung bei Transportstyrelsen, 5 Jahre gültig). Wer unter 15 ist, darf nur unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten fliegen, der mindestens 16 Jahre alt ist und selbst einen gültigen Drohnenführerschein besitzt. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Schweden können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.

Wo darf ich in Schweden keine Drohne fliegen?

Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Jede Zone in Schweden siehst du auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.

Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Schweden?

Für den Drohnenflug in Schweden ist diese Behörde zuständig: Transportstyrelsen. Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: LFV. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.

Gut zu wissen

OFFIZIELLE QUELLEN

FORTGESCHRITTENE THEMEN / SONDERFÄLLE

Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Die Regeln können sich ohne Vorankündigung ändern.

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