Darf man in Finnland eine Drohne fliegen?
Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.
Behörde
Traficom
Rahmenwerk
EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + nationaler Vollzugsrahmen
Kompetenznachweis
Fernpilot-Befähigungszeugnis
Kartierte Zonen
3.369
WICHTIGSTE REGELN (OFFENE KATEGORIE NACH EASA)
- In der offenen Kategorie liegt die maximal zulässige Höhe bei 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Bodenoberfläche – nicht senkrecht nach unten, sodass an einem Hang auch das angrenzende Gelände berücksichtigt werden kann. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.
- In Finnland beträgt das Mindestalter für Fernpiloten bei Drohnen über 250 Gramm 12 Jahre (Traficom); für Drohnen der Klasse C0 oder selbst gebaute Drohnen unter 250 Gramm gibt es keine Alters- oder Schulungsanforderung. Beachte, dass der registrierende Betreiber (Nutzer) immer volljährig sein muss – bei einem minderjährigen Piloten registriert sich ein Erziehungsberechtigter als Betreiber.
- In der offenen Kategorie muss die Drohne in deiner eigenen Sichtverbindung ohne Hilfsmittel bleiben (Brille oder Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder du fliegst mit Unterstützung eines Beobachters und sorgst jederzeit für eine klare und wirksame Verständigung zwischen euch, damit ihr gemeinsam den Luftraum beobachten und Zusammenstöße vermeiden könnt. Der Follow-me-Modus ist eine gesonderte Ausnahme und bis höchstens 50 m Entfernung zum Piloten erlaubt.
- Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; beachte die offizielle Matrix.
- Beachte die Beschränkungen der Flughafen-CTRs und der UAS-Luftraumzonen. Die Zonen sind in Traficoms Vorschrift OPS M1-29 festgelegt, deren neueste Fassung am 16. April 2026 in Kraft getreten ist – prüfe die aktuelle Lage auf der Karte Fintraffic Sky (sky.fintraffic.fi).
- Nachtflüge sind erlaubt, wenn die Drohne ein grün blinkendes Kennlicht hat und die Sicht ausreichend ist
- In der Nähe der Ostgrenze gelten Flugbeschränkungen – prüfe die betroffenen Gebiete vor dem Flug
- In Lappland können in Rentierhaltungsgebieten saisonale Beschränkungen gelten
- Informiere dich auf der Karte Fintraffic Sky (sky.fintraffic.fi) über gebietsspezifische Beschränkungen und Höhengrenzen
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Finnland eine Drohne zu fliegen?
Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können – sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Davon zu unterscheiden ist der Kompetenznachweis (hier: „Fernpilot-Befähigungszeugnis“): Den brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du über einen Online-Theorietest der zuständigen Behörde – hier: Traficom. Er gilt dann im gesamten EASA-Raum, nicht nur in diesem Land.
Darf ich in Finnland als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?
Ja – die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Finnland. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal – in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst. Zuständige Behörde hier: Traficom.
Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Finnland?
Kurz gesagt: In der offenen Kategorie liegt die maximal zulässige Höhe bei 120 m, gemessen als Abstand zum nächstgelegenen Punkt der Bodenoberfläche – nicht senkrecht nach unten, sodass an einem Hang auch das angrenzende Gelände berücksichtigt werden kann. Innerhalb von 50 m um ein hohes künstliches Hindernis (über 105 m) kann die maximale Höhe auf Antrag der für das Hindernis verantwortlichen Stelle auf bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden. Hinzu kommt: In Finnland beträgt das Mindestalter für Fernpiloten bei Drohnen über 250 Gramm 12 Jahre (Traficom); für Drohnen der Klasse C0 oder selbst gebaute Drohnen unter 250 Gramm gibt es keine Alters- oder Schulungsanforderung. Beachte, dass der registrierende Betreiber (Nutzer) immer volljährig sein muss – bei einem minderjährigen Piloten registriert sich ein Erziehungsberechtigter als Betreiber. Außerdem: In der offenen Kategorie muss die Drohne in deiner eigenen Sichtverbindung ohne Hilfsmittel bleiben (Brille oder Kontaktlinsen sind in Ordnung; Fernglas oder Bildschirm zählen nicht) – oder du fliegst mit Unterstützung eines Beobachters und sorgst jederzeit für eine klare und wirksame Verständigung zwischen euch, damit ihr gemeinsam den Luftraum beobachten und Zusammenstöße vermeiden könnt. Der Follow-me-Modus ist eine gesonderte Ausnahme und bis höchstens 50 m Entfernung zum Piloten erlaubt. Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Finnland können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.
Wo darf ich in Finnland keine Drohne fliegen?
Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen – typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. Jede Zone in Finnland siehst du auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.
Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Finnland?
Für den Drohnenflug in Finnland ist diese Behörde zuständig: Traficom. Den Luftraum selbst verwaltet eine eigene Stelle: Fintraffic ANS. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen – diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.
Gut zu wissen
OFFIZIELLE QUELLEN
- Traficom – DrohnenregelnOffizielle Drohnenvorschriften der finnischen Agentur für Verkehr und Kommunikation (Traficom)traficom.fi
- Traficom – RegistrierenRegistrierung als UAS-Nutzer (40 € für 1 Jahr, 95 € für 3 Jahre oder 125 € für 5 Jahre, gültig in allen EU-/EASA-Ländern)traficom.fi
- Fintraffic Sky – LuftraumkarteInteraktive Luftraumkarte von Fintraffic ANS mit UAS-Luftraumzonen sowie Sperr- und Beschränkungsgebieten (dieselbe Karte wie hinter der Luftraum-Schaltfläche der App)sky.fintraffic.fi
- Traficom – Schulungen und PrüfungenInformationen zu den A1/A3- und A2-Schulungen und -Prüfungentraficom.fi
WEITERE INFORMATIONEN
Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen von Traficom und die Karte Fintraffic Sky. Diese Seite ist ein Hilfsmittel – keine Rechtsquelle. Finnland folgt den EASA-Vorschriften mit zusätzlichen nationalen Anforderungen.
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