Darf man in Spanien eine Drohne fliegen?

Ob du fliegen darfst, hängt von deiner Drohne, deiner Registrierung und dem genauen Ort ab, an dem du fliegst. Hier findest du alles, was du wissen musst: die wichtigsten Vorschriften, Flugverbotszonen und die offiziellen Quellen – alles an einem Ort.

Regeln geprüft am 2026-06-10 AESA EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + RD 517/2024 ↓ Karte

Behörde

AESA

Rahmenwerk

EU 2019/947 (offene EASA-Kategorie) + RD 517/2024

Kompetenznachweis

Pilotenzeugnis

Kartierte Zonen

27

WICHTIGSTE REGELN (EASA OPEN-KATEGORIE)

  1. Maximal 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie)
  2. REGISTRIERUNG als UAS-Betreiber ERFORDERLICH, wenn die Drohne ≥250 g wiegt ODER wenn sie <250 g wiegt und mit einer Kamera ausgestattet ist. Kostenlos, 3 Jahre gültig, EU-/EASA-weit anerkannt
  3. A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – allgemeines Mindestalter 16 (je nach Drohnenklasse und Unterkategorie auf 12–14 herabgesetzt, RD 517/2024).
  4. Flüge in Stadtgebieten oder über dicht besiedelten Gebieten: vorherige Anmeldung beim Innenministerium mindestens 5 Tage im Voraus.
  5. Halte die Drohne stets in direkter Sichtverbindung (VLOS)
  6. Fliege nicht über Menschenansammlungen. Die Vorschriften für unbeteiligte Personen hängen von der Unterkategorie, der Klassenkennzeichnung und den Betriebsbedingungen ab; beachte die offizielle Matrix.
  7. Beachte die UAS-Flugverbotszonen rund um Flughäfen und Flugplätze (RD 517/2024) – prüfe stets die Karte ENAIRE Drones.
  8. Nachtflüge sind in der Open-Kategorie erlaubt – die Drohne muss mit einem sichtbaren grünen Blinklicht ausgestattet sein.
  9. Für Nationalparks ist eine ausdrückliche Genehmigung der Parkverwaltung erforderlich
  10. Kanarische und Balearische Inseln: Zusätzliche örtliche Beschränkungen können gelten

Flugverbotszonen und Flugbeschränkungen

27 Zonen · täglich aktualisiert

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Lizenz oder ein Zertifikat, um in Spanien eine Drohne zu fliegen?

Hier werden leicht zwei verschiedene Dinge verwechselt. Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist bereits erforderlich, sobald die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder über eine Kamera oder einen Sensor verfügt, mit dem personenbezogene Daten erfasst werden können — sie betrifft also auch viele Drohnen unter 250 g, sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung für Spielzeug fallen. Pilotenzeugnis ist etwas anderes: Diesen Kompetenznachweis brauchst du erst, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt oder die Klassenkennzeichnung C1 oder höher trägt. Eine Kameradrohne unter 250 g erfordert also die Registrierung, aber keine Prüfung. Den Nachweis erhältst du, indem du bei AESA einen Online-Theorietest bestehst; er ist dann im gesamten EASA-Raum gültig, nicht nur hier.

Darf ich in Spanien als Tourist oder ausländischer Besucher eine Drohne fliegen?

Ja — die EU-Drohnenvorschriften gelten auch für Besucher. Bist du bereits in einem anderen EASA-Land als Drohnenbetreiber registriert, gelten diese Registrierung und dein A1/A3-Kompetenznachweis (auch A2) ebenso in Spanien. Kommst du von außerhalb des EASA-Raums, registrierst du dich ein einziges Mal — in dem EASA-Land, in dem du zuerst fliegen willst, hier bei AESA. Für jeden Flug in einer Stadt oder Ortschaft sowie über Menschenansammlungen verlangt Spanien eine Anmeldung beim Innenministerium mindestens 5 Werktage im Voraus — und das gilt auch für Freizeitpiloten und Kameradrohnen unter 250 g.

Was sind die wichtigsten Drohnenvorschriften in Spanien?

Kurz gesagt: Maximal 120 m über Grund (EASA Open-Kategorie). Hinzu kommt: REGISTRIERUNG als UAS-Betreiber ERFORDERLICH, wenn die Drohne ≥250 g wiegt ODER wenn sie <250 g wiegt und mit einer Kamera ausgestattet ist. Kostenlos, 3 Jahre gültig, EU-/EASA-weit anerkannt. Außerdem: A1/A3-Onlineschulung verpflichtend – allgemeines Mindestalter 16 (je nach Drohnenklasse und Unterkategorie auf 12–14 herabgesetzt, RD 517/2024). Das sind die zentralen Luftfahrtregeln – in Spanien können je nach Ort zusätzlich Bestimmungen zu Luftraum, Landnutzung, Natur, Datenschutz und Fotografie gelten. Prüfe daher immer die offiziellen Quellen.

Wo darf ich in Spanien keine Drohne fliegen?

Nicht befliegen darfst du die Sperrzonen — typischerweise rund um Flughäfen, Gefängnisse, Militärgelände und Naturschutzgebiete. In Spanien siehst du jede Zone auf der interaktiven Karte auf dieser Seite und in der DrohnenKoll-App genau dort, wo du gerade stehst.

Wer regelt das Fliegen von Drohnen in Spanien?

Der Drohnenflug in Spanien wird von AESA geregelt. Der Luftraum selbst wird von ENAIRE verwaltet. Die offiziellen Seiten beider Organisationen findest du unten unter Quellen — diese Links solltest du als Lesezeichen speichern.

Gut zu wissen

OFFIZIELLE QUELLEN

WEITERE RESSOURCEN

Prüfe vor dem Fliegen stets die offiziellen Quellen der AESA. Diese App ist ein Hilfsmittel, keine rechtliche Instanz. Spanien wendet die EASA-Vorschriften mit nationalen Ergänzungen an – erkundige dich bei der AESA nach den aktuellen Regeln.

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